27/08/2026
🦋🎊🫶🪷
💡 Wichtige Klarstellung für Heilmasseur:innen in Kärnten! ☝🏼
Die Wirtschaftskammer hat gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium eine wichtige Frage zur Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie (KPE) geklärt. Was bedeutet das konkret für Unternehmer:innen und freiberufliche Heilmasseur:innen?
Die KPE besteht aus mehreren Bausteinen – unter anderem manueller Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie.
Die wichtige Abgrenzung:
🔴 Die eigentliche Bewegungstherapie ist weiterhin den Physiotherapeut:innen vorbehalten.
🟢 Heilmasseur:innen dürfen jedoch – nach ärztlicher Anordnung – Verhaltensregeln geben, die das Behandlungsergebnis unterstützen bzw. erhalten. Dazu können beispielsweise einfache Bewegungsübungen gehören, die Patient:innen selbstständig durchführen können.
Das schafft mehr Klarheit für die tägliche Arbeit und zeigt gleichzeitig: Die Rolle der Heilmasseur:innen in der KPE soll künftig noch stärker im Berufsumfang und auch in den Tarifen der Sozialversicherung verankert werden.
Ein großes Dankeschön geht an Klaudia Kuttnig, die sich als Unternehmerin (gewerbliche Massage und Heilmassage) und als Kärntner Obfrau-Stellvertreterin, in Wien tatkräftig für unsere Branche eingebracht und diese Entscheidung mit vorangetrieben hat!
Die vollständige Information der WKO:
https://www.wko.at/gewerbe-handwerk/fusspfleger-kosmetiker-masseure/komplexe-physikalische-entstauungstherapie