25/08/2026
Das ist eine der häufigsten Fragen an uns: “Kann ich überhaupt ein Gewerbe in Österreich anmelden, wenn ich gar nicht dort wohne?“
Die kurze Antwort: Ja, das ist möglich.
Allerdings gibt es rechtliche Spielregeln, die du kennen musst – je nachdem, wo du lebst und welche Rechtsform du wählst.
Das österreichische Gewerberecht unterscheidet stark danach, wo dein Lebensmittelpunkt liegt.
Wenn du Staatsbürger:in eines EU- oder EWR-Landes bist und dort lebst, genießt du die Niederlassungsfreiheit. Du kannst als Einzelunternehmer:in ein Gewerbe in Österreich anmelden, auch wenn dein privater Wohnsitz in Berlin oder Madrid liegt.
Staatsangehörige von Drittstaaten benötigen für die Ausübung eines Gewerbes in Österreich in der Regel einen entsprechenden Aufenthaltstitel, der zur selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.
Sprich: Du brauchst zumindest einen Nebenwohnsitz in Österreich (oder einem EU/EWR Land), um hier auf selbständiger Basis gewerblich tätig werden zu können. Es dürfen keine Gewerbeausschlussgründe (z.B. Insolvenz) vorliegen - das musst du nachweisen.
Egal ob EU-Bürger:in oder nicht: Jede Gewerbeausübung setzt einen Standort voraus. Das Gewerbeamt verlangt bei der Anmeldung eine Adresse, an der die Tätigkeit ausgeübt wird und an der behördliche Zustellungen möglich sind.
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