12/03/2025
(Quelle: https://www.swiss-color.com/de/produkte/pigmente/faqs)
WARUM HAT SWISS COLOR NEUE PIGMENTE EINGEFÜHRT?
Seit dem 1. Januar 2022 verkaufen wir nur noch Pigmente, die der neuesten REACH-Verordnung der ECHA entsprechen.
Bei der Entwicklung einer neuen Serie von 10 Eisenoxid-haltigen Pigmenten im Juni 2023 profitierten wir von neuen Erkenntnissen der vorherigen Jahre. Die REACH-Verordnung hatte die zulässigen Inhaltsstoffe für organische und anorganische Pigmente auf unbedenkliche ohne toxische Eigenschaften reduziert. Eine erweiterte Studie von zwei großen europäischen Universitäten hatte bestätigt, dass PMU und Tätowierfarben kein Risiko für Patienten im MRT darstellen. Neue Produktionstechnologien ermöglichten es uns, verbesserte Pigmente zu entwickeln, die für PMU-Zwecke optimiert sind. So können wir Ihnen jetzt neue Eisenoxidpigmente mit dem Swiss Color Versprechen für Sicherheit und hohe Qualität präsentieren.
WAS MUSS ICH ÜBER EISENOXID IN PIGMENTEN WISSEN?
Die neuen Swiss Color Eisenoxid-Pigmente enthalten synthetisch aufbereitete Eisenoxide. Ihre gereinigten Partikel sind in der perfekten Korngröße ausgewählt, so dass sie vom Immunsystem nicht entfernt werden und die Lymphknoten nicht verstopfen. Diese für PMU-Zwecke optimierten Eisenoxide erfüllen die Anforderungen der aktuellen Version der REACH-Verordnung und bieten die folgenden Vorteile:
- Pudrige, matte Farben
- Frische Pastell- und Nude-Looks
- Hohe Deckkraft
- Hohe Stabilität
- Mischbarkeit mit unserer bestehenden Pigmentpalette
WAS VERSTEHT MAN UNTER REACH KOMPATIBEL UND ECHA KONFORM?
REACH ist eine Chemikalien-Verordnung, die am 1. Juni 2007 in der EU in Kraft getreten ist. Die Abkürzung „REACH“ setzt sich aus folgenden Einzelbegriffen zusammen: Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals, zu Deutsch: Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien.
ECHA steht für „European Chemicals Agency“. Die Europäische Chemikalienagentur ist verantwortlich für die Verwaltung aller Chemikaliendaten im Rahmen der REACH-Verordnung und die Zulassung von besonders besorgniserregenden Substanzen. Darüber hinaus muss sie die Einheitlichkeit auf Gemeinschaftsebene gewährleisten.