01/10/2026
Pflege- aktuell vom 01.10.2026
PNOG- Entwurf vom Kabinett beschlossen.
Hier einige Punkte:
- Pflegegrad 1 - Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich entfällt ersatzlos. Stattdessen gibt es ein zweckgebundenes Sozialraumbudget für Leistungsempfänger/innen in den Pflegegraden 2 bis 5 (Beitrag aufgrund eines Hinweises korrigiert).
- Ab dem 01.01.2029 ist eine Pflegebegleitung nach § 7c vorgesehen. Bis dahin bleibt übergangsweise die Beratung nach § 37 Abs. 3
- Verbrauchspflegehilfsmittel entfallen als eigene Leistung. Die monatliche Pauschale von 42 Euro für Verbrauchspflegehilfsmittel wird zum 01.01.2027 gestrichen. Die bisherigen Leistungsausgaben werden, ausgabenneutral in das Sachleistungsbudget nach § 36 und das Entlastungsbudget nach § 37 integriert werden. Produkte wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel müssen dann vom Pflegegeld bezahlt werden.
- die Tagespflege bleibt, neben Sachleistungen, anrechnungsfrei. Beziehbar bleibt das Pflegegeld und Kombinationsleistungen. Die Leistungsbeträge bleiben bis 2029 stabil.
- Das Sachleistungsbudget nach § 36 wird angehoben:
• Pflegegrad 2 - 890 Euro
• Pflegegrad 3 - 1.590 Euro
• Pflegegrad 4 - 2.090 Euro
• Pflegegrad 5 - 2.530 Euro
Neu:
Uberbrückungsbudget nach
§ 39 in Höhe von 2.285 Euro jährlich für Kurzzeitpflege
- ab 2028 - soll es ambulante ambulante Notdienste geben.
Für 2027 gilt eine Übergangsregelung, die auch reguläre zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste einschließt.
- ab 2028 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Akut- Kurzzeitpflege.
Altenheime mit festen Akut-Plätzen erhalten bis 2032 einen Teil der Kosten für leere Plätze erstattet.
- Begutachtung
Bestehende Pflegegrade haben Bestandsschutz.
Die Schwellenwerte für die Pflegegrade werden angehoben.
- Rückstufungsprämie im Pflegeheim.
Kommen Bewohner durch aktivierende Pflege in einen niedrigeren Pflegegrad, erhalten Heime ohne Antrag automatisch 3.085 Euro.
Quelle:
Kabinettsentwurf PNOG mit Begründung (S. 37-38, 42-43, 46, 77, 82, 95, 209, 213) sowie Pressemitteilung Nr. 26 des BMG vom 30.09.2026