25/05/2026
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⚖️ Ein Palliativpfleger aus Münster verabreichte einem 91-jährigen Patienten in der Nacht eigenmächtig 50 Milligramm Morphin — eine Überdosis, an deren Folgen der Mann wenige Stunden später verstarb.
Das Landgericht Münster sah die Tat „aus der Not geboren" und verurteilte den 28-Jährigen nicht wegen versuchten Totschlags, wie ursprünglich von der Staatsanwaltschaft gefordert. Stattdessen verhängten die Richter eine Geldstrafe in Höhe von 6.300 Euro — wegen fahrlässiger Körperverletzung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Urkundenfälschung.
Der Pfleger war in jener Nacht allein auf der Station eingesetzt und konnte trotz mehrerer Versuche keinen Arzt erreichen. Auch die Tochter des Verstorbenen, die als Nebenklägerin auftrat, hatte einen Freispruch gefordert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig — die Staatsanwaltschaft kann in Revision gehen.
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