22/08/2026
Pflegeneuordnungsgesetz PNOG (Entwurf) der Bundesregierung
Gesundheit und Pflege geht uns alle an. Auch als Gesunder ist man streng genommen nur einen Unfall oder eine Krankheit von einer Behinderung oder Pflgegebedürftigkeit entfernt.
Niemand sollte hier also die Augen verschließen, weil es ihn / sie gerade nicht betrifft.
Bei Pflegegrad 1 erfolgt eine 100%-ige Kürzung des Budgets für dei häusliche Versorgung, bei Pflegegrad 2 sind es 31 %. Auch bei den höheren Pflegegraden erfolgt eine deutliche Kürzung der häuslichen und damit ohnehin sparsamsten Versorgung.
Die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass Ende 2023 in Deutschland 5,69 Millionen Menschen pflegebedürftig waren. Davon wurden 4,89 Millionen Menschen (85,9 %) zu Hause versorgt, während 799.591 Menschen (14,1 %) vollstationär in Pflegeheimen betreut wurden.
Die häusliche Versorgung erfolgte bei 3,10 Millionen Menschen (54,5 % aller Pflegebedürftigen) überwiegend durch Angehörige bzw. im Rahmen des Pflegegeldbezugs. Weitere 1,10 Millionen Menschen (19,3 %) wurden zu Hause mit Unterstützung oder durch ambulante Pflegedienste versorgt. Hinzu kommen 683.500 Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die keine ambulanten oder stationären Leistungen beziehen bzw. ausschließlich Leistungen nach Landesrecht erhalten.
Damit findet Pflege in Deutschland ganz überwiegend im häuslichen Umfeld statt. Besonders relevant ist dabei die Versorgung durch Angehörige: Rund 3,1 Millionen Menschen werden überwiegend auf diese Weise versorgt. Die Daten verdeutlichen damit die zentrale Bedeutung der häuslichen Pflege und der informellen Pflege durch Angehörige für das deutsche Pflegesystem.
Der Vergleich der monatlichen bzw. monatsanteiligen Geld- und Budgetleistungen zeigt für die häusliche Pflege durch Angehörige und Privatpersonen eine deutliche Kürzung der verfügbaren Mittel durch den PNOG-Entwurf.
Während 2026 – unter Einbeziehung von Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmitteln und einem Zwölftel des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs-/Kurzzeitpflege – je nach Pflegegrad 173,00 € bis 1.457,92 € monatlich zur Verfügung stehen, wären es nach dem PNOG-Entwurf 2027 lediglich 0 € bis 1.254 €.
Besonders deutlich ist der Rückgang bei den höheren Pflegegraden: Bei Pflegegrad 5 reduziert sich der rechnerische monatliche Betrag um 203,92 € bzw. rund 14 %, bei Pflegegrad 4 um 203,92 € bzw. rund 16 % und bei Pflegegrad 3 um 253,92 € bzw. rund 24 %. Bei Pflegegrad 2 beträgt die Kürzung 253,92 € bzw. rund 31 %. Für Pflegegrad 1 entfallen die bislang berücksichtigten 173 € vollständig.
Damit führt die geplante Neuordnung trotz höherer Einzelbeträge bei Entlastungs- und Sachleistungsbudgets gerade bei einer Versorgung ausschließlich durch Angehörige und Privatpersonen zu einer erheblichen Reduzierung der unmittelbar für diese Versorgungsform verfügbaren Mittel. Die geplante Neuordnung verschiebt damit einen Teil der finanziellen Ressourcen weg von der privaten häuslichen Pflege hin zu stärker zweckgebundenen bzw. anders strukturierten Budgets.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pflegestatistik 2023, Pflegebedürftige nach Pflegegrad und Versorgungsart, Stand 15.12.2024.