04/09/2026
💊 Warum bekomme ich manchmal ein anderes Medikament als auf dem Rezept steht?
Wenn auf dem Rezept kein Austausch ausgeschlossen wurde, sind wir als Apotheke in vielen Fällen verpflichtet, ein passendes Rabattarzneimittel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abzugeben. Dabei handelt es sich um ein wirkstoffgleiches Präparat mit derselben Stärke und einer vergleichbaren Arzneiform.
Oft unterscheiden sich die Packungen nur durch Namen, Design oder Vertriebsweg – manchmal steckt sogar derselbe Hersteller dahinter, aber ein anderer Anbieter vertreibt das Produkt.
Umgekehrt gilt aber auch: Hat Ihre Ärztin oder Ihr Arzt den Austausch mit dem Aut-idem-Kreuz ausgeschlossen, dürfen wir kein anderes Präparat abgeben. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn das verordnete Medikament gerade nicht lieferbar ist. In diesem Fall müssen wir gemeinsam mit der Arztpraxis nach einer Lösung suchen.
Sie sind unsicher, weil Ihre Packung anders aussieht? Sprechen Sie uns gern an – wir erklären Ihnen, warum Sie genau dieses Arzneimittel erhalten und worauf Sie bei der Einnahme achten sollten. 💚