13/06/2026
Natürlich nur ein Einzelfall.
Das Staatsbüro für Ermittlungen hat eine strafrechtliche Untersuchung gegen einen Vertreter des Territorial Recruitment Center (TCC) im Untersuchungsgefängnis von Odessa eingeleitet. Dieser wurde wegen des Verdachts auf Misshandlung mobilisierter Personen inhaftiert.
Die Mitarbeiter des Staatsbüros für Ermittlungen haben eine Voruntersuchung wegen möglicher Menschenrechtsverletzungen im Untersuchungsgefängnis von Odessa eingeleitet. Anlass für die Untersuchung war ein Video, das in sozialen Netzwerken verbreitet wurde.
Die veröffentlichten Aufnahmen zeigen einen der inhaftierten Männer, der einen anderen dazu zwingt, auf dem Boden zu kriechen und Hausschuhe mit den Zähnen zu tragen. Nach vorläufigen Informationen könnten die Opfer Mitarbeiter eines Territorialen Rekrutierungs- und Sozialunterstützungszentrums sein.
Derzeit überprüfen die Ermittler des Staatsbüros für Ermittlungen die Videoaufnahmen, um alle Beteiligten, Zeugen sowie die genauen Umstände des möglichen Vorfalls festzustellen.
Ein Strafverfahren wurde nach Teil 2 des Artikels 365 des Strafgesetzbuches der Ukraine wegen Missbrauchs von Macht oder Amtsbefugnissen eingeleitet.
Gleichzeitig befindet sich die Person, die nach den derzeit verfügbaren Informationen möglicherweise die Opfer im Untersuchungsgefängnis von Odessa misshandelt hat, selbst in Untersuchungshaft. Gegen sie wird wegen Mordes, versuchten Mordes oder versuchter rechtswidriger Freiheitsberaubung ermittelt.
Das Staatsbüro für Ermittlungen führt die Voruntersuchung im Rahmen der einschlägigen Strafverfahren durch und wird alle festgestellten Tatsachen offenlegen.
Zugleich betont die Behörde, dass keine Umstände, Anschuldigungen oder persönlichen Einstellungen gegenüber den Verdächtigen eine Rechtfertigung für die Erniedrigung der Menschenwürde, Gewalt oder Selbstjustiz darstellen können. Die Verantwortung für etwaige Verstöße darf ausschließlich auf Grundlage des Gesetzes und durch ein gerichtliches Verfahren festgestellt werden.