19/06/2026
Wusstest du, dass du die Klinik für deine Reha in der Regel mit auswählen kannst?
Das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht ist gesetzlich festgeschrieben. Es soll Patientinnen und Patienten stärken und ihnen mehr Selbstbestimmung auf dem Weg in die Rehabilitation geben.
🏥 Wichtig ist dabei: Deine Wunschklinik muss für deine Reha geeignet sein. Dazu gehört zum Beispiel, dass die medizinischen Schwerpunkte passen, die Klinik zertifiziert ist und von deinem Leistungsträger anerkannt wird.
Auch Lage, Ausstattung, therapeutisches Angebot und das persönliche Gefühl können bei der Auswahl eine Rolle spielen. Denn Reha ist nicht gleich Reha und ein Umfeld, in dem du dich gut aufgehoben fühlst, kann für den Reha-Prozess wichtig sein.
📄 Wenn dein Wunsch abgelehnt wird, muss der Leistungsträger diese Entscheidung begründen. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, die Begründung genau zu prüfen und sich beraten zu lassen.
Die Kliniken Hartenstein informieren dich gern zum Wunsch- und Wahlrecht und unterstützen dich mit Informationen zur Beantragung deiner Reha oder Anschlussheilbehandlung.
💬 Hast du Fragen zu deinem Weg in die Reha?
Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine medizinische Beratung. Bei Beschwerden wende dich bitte an deine Ärztin oder deinen Arzt oder an medizinisches Fachpersonal.