19/03/2019
Die Wahltarife bei den Krankenkassen für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen sind nach 15 Jahren abgeschafft worden.
Versicherte, die diesen Tarif wählen, erstatten Krankenkassen Arzneimittel aus der Komplementärmedizin (Phytotherapeutika, Homöopathika, Anthroposphika). Laut Begründung des Gesetzgebers sind diese zu wenig nachgefragt worden. Die Entwicklung, Naturheilmittel und Homöopathie schrittweise aus dem Gesundheitssystem zu drängen, ist deutlich.
Über 70.000 Menschen hatten sich für den Erhalt eingesetzt, auch der FDH hatte dazu aufgerufen, eine entsprechende Petition zu unterzeichnen. Zwar ist unser Heilpraktiker-Berufsstand nicht von der Streichung betroffen, da seine Leistungen nicht im Sozialgesetzbuch anerkannt sind. Jedoch ist mit einem deutlichen Rückgang des „grünen Rezeptes“ bei Ärzten zu rechnen und damit auch für die Bio-Pharmazie mit Absatzschwund und womöglich mit Einstellung von Arzneimittelproduktion. Und dieser Schwund an Arzneitherapie trifft unsere Berufsfelder ebenfalls. Das fügt sich ein in eine Reihe von Repressalien, denen wir seit einiger Zeit ausgesetzt sind: angefangen von Forderungen unsere therapeutischen Verfahren einzuschränken, Menschen mit Krebserkrankungen nicht mehr behandeln zu dürfen bis hin zur Wegnahme der naturheilkundlichen Eigenbluttherapie.
Einschlägige Kreise mögen eine Konkurrenz in uns sehen und unseren Berufsstand - wenn schon nicht abzuschaffen – erheblich in seinem Tätigkeitsbereichen einschränken wollen. Besonders schaden sie damit auch den Patienten. Denn die von uns ausgeübten naturheilkundlichen und komplementären Therapien sind ja in ihrer Wirksamkeit zumeist nicht belegt. Damit sind sie kein Bestandteil der Schulmedizin und werden von den Krankenkassen nicht erstattet. Sie werden in Vergessenheit geraten, die Methodenvielfalt geht verloren – ist dass das Ziel, ein radikales Monopol für Einheitsmedizin?
Ursula Hilpert-Mühlig
FDH-Präsidentin