03/08/2026
Information für unsere Patientinnen und Patienten
Wichtige Information zur gesetzlichen Zuzahlung ab dem 01.01.2027
Liebe Patientinnen und Patienten,
wir möchten Sie darüber informieren, dass sich aufgrund des neuen GKV-Stabilisierungsgesetzes die gesetzliche Rezeptgebühr für Heilmittelverordnungen ab dem 01.01.2027 erhöht.
Was ändert sich?
* Die gesetzliche Rezeptgebühr steigt von 10,00 € auf 15,00 €.
* Die Zuzahlung in Höhe von 10 % je Behandlungseinheit bleibt unverändert bestehen.
Beispiel (Podologische Komplexbehandlung):
Bei einer Verordnung über 3 Behandlungen der Podologischen Komplexbehandlung erhöht sich Ihre gesetzliche Zuzahlung von bisher 26,65 € auf 31,65 €.
Diese Zuzahlung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von allen podologischen Praxen entsprechend erhoben.
Sollten Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, legen Sie uns bitte Ihren gültigen Befreiungsausweis vor.
Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Team der Podologie Berggötz