05/06/2026
neue Infos von der Unfallkasse NRW
Guten Tag,
die Unfallkasse NRW hat ihr Verfahren für die Kostenübernahme von Erste-Hilfe-Kursen geändert.
Unser Gutschein heißt jetzt Kostenübernahmebestätigung (KÜB).
Unsere drei verschiedenen Gutschein-Varianten (Erste Hilfe Ausbildung / Erste Hilfe Fortbildung / Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder) wurden durch zwei verschiedene KÜB-Varianten (Erste Hilfe Ausbildung oder Erste Hilfe Fortbildung - zur Auswahl durch Ankreuzen / Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder) ersetzt.
Wir möchten Sie als Ausbildungsstelle über unser neues Verfahren informieren und gleichzeitig für die Übergangsphase, in der sowohl die KÜB‘s als auch noch die Gutscheine gültig sind, um Folgendes bitten:
1. Bitte unterstützen Sie die Kursteilnehmenden im geänderten Verfahren.
2. Rechnen Sie möglichst kursweise mit uns ab oder reichen maximal 20 KÜB/Gutscheine pro Rechnungsnummer ein, da aus technischen Gründen die Verarbeitung größerer Rechnungen nicht mehr möglich ist.
3. Trennen Sie - wenn möglich - bei Rechnungsstellung nach Gutscheinen und KÜB‘s.
4. Reichen Sie Rechnungen nach wie vor in Papierform bei uns ein, wenn Sie noch Gutscheine abrechnen. Gutscheine müssen weiterhin vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original bei uns vorgelegt werden.
5. Gerne können Sie Rechnungen per E-Mail an [email protected] als PDF bei uns einreichen, wenn Sie nur KÜB‘s in einer Rechnung abrechnen.
Aufgrund unserer IT-Systemumstellung war - wie auch kommuniziert - zeitweise überhaupt keine Ausstellung von KÜB‘s möglich und im Nachgang mussten und müssen vielfältige Anpassungen durchgeführt werden. Es ist daher zu großen Arbeitsrückständen gekommen, die wir immer noch priorisiert abarbeiten. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung der Kostenübernahme-Anträge daher zurzeit nicht so zeitnah wie von uns gewohnt, erfolgen kann.