13/08/2026
𝗦𝗲𝗶𝘁 𝗱𝗲𝗺 𝟯𝟬. 𝗝𝘂𝗹𝗶 𝗴𝗲𝗹𝘁𝗲𝗻 𝗻𝗲𝘂𝗲 𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹𝗻 𝗳ü𝗿 𝗔𝗻𝘁𝗵𝗿𝗼𝗽𝗼𝘀𝗼𝗽𝗵𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗠𝗲𝗱𝗶𝘇𝗶𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗛𝗼𝗺ö𝗼𝗽𝗮𝘁𝗵𝗶𝗲 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗞𝗿𝗮𝗻𝗸𝗲𝗻𝘃𝗲𝗿𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴. 𝗗𝗼𝗰𝗵 𝘄𝗮𝘀 𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝗲𝘁 𝗱𝗮𝘀 𝗸𝗼𝗻𝗸𝗿𝗲𝘁 𝗳ü𝗿 𝗣𝗮𝘁𝗶𝗲𝗻𝘁𝗶𝗻𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗣𝗮𝘁𝗶𝗲𝗻𝘁𝗲𝗻?
Mit der Verkündung des GKV-Spargesetzes ist eine wichtige bisher offene Frage geklärt. Der Ausschluss homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel aus dem regulären Arzneimittelanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung ist in Kraft.
Für andere Bereiche gelten Übergangsfristen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick:
❓ Was gilt jetzt für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel?
❓ Was bedeutet die Neuregelung für die Misteltherapie?
❓ Wie lange können Satzungsleistungen noch angeboten werden?
❓ Was ändert sich für anthroposophische Kliniken und die ambulante Weiterbehandlung?
❓ Und sind andere Naturheilverfahren ebenfalls betroffen?
Wir haben unseren ausführlichen Überblick aktualisiert und erklären, 𝘄𝗮𝘀 𝗯𝗲𝗿𝗲𝗶𝘁𝘀 𝗴𝗶𝗹𝘁, 𝘄𝗮𝘀 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝘇𝘂𝗺 𝟭. 𝗝𝗮𝗻𝘂𝗮𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟳 ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝘄𝗮𝘀 𝗣𝗮𝘁𝗶𝗲𝗻𝘁𝗶𝗻𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗣𝗮𝘁𝗶𝗲𝗻𝘁𝗲𝗻 𝗷𝗲𝘁𝘇𝘁 𝘄𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻 𝘀𝗼𝗹𝗹𝘁𝗲𝗻.
➡️ Den vollständigen Beitrag findet ihr hier:
https://www.weils-hilft.de/gesundheitspolitik/gkv-spargesetz-verabschiedet-was-bedeutet-das-konkret
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