31/08/2021
Update:
Ab dem 20. August 2021 gelten nun die 3-G Regeln für euren Friseurbesuch.
Dies bedeutet:
Geimpft, genesen oder getestet
und es gilt ein Antigenschnelltest oder ein PCR Test ( je max. 48 Std. alt). Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund der verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
Als Nachweis gilt hier der Schülerausweis.
Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Coronatest.
Danke für eure Unterstützung
euer A S - H A I R TEAM