10/08/2026
Unersetzlich ist die Hilfe und Unterstützung pflegender An- und Zugehöriger – jeden Tag. Doch auch sie brauchen Zeit ⌚ für sich. Wenn sie z. B. wegen Urlaub, Krankheit oder Terminen vorübergehend als Pflegeperson ausfallen, werden sie durch die Verhinderungspflege entlastet. Dann übernimmt eine Ersatzpflegeperson – stundenweise oder für mehrere Wochen.
Familienmitglieder 👨👩👧👦👩👧👦👪, Freund*innen 🤗, Nachbar*innen 🏘️ oder ein Pflegedienst 🚗 können die Pflege zu Hause übernehmen. Ab Pflegegrad 2 können dafür Leistungen aus dem sogenannten Gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro genutzt werden.
Ob Verhinderungspflege als Minijob behandelt werden muss, hängt von Verwandtschaftsgrad und der Höhe der Zahlung ab:
• Bei Ehegatt*in, Familienangehörigen, Verschwägerten und Personen, die im selben Haushalt leben liegt unabhängig von der Höhe meist kein Beschäftigungsverhältnis vor. Eine Minijob-Anmeldung ist nicht nötig.
• Bei Personen, die nicht zur Familie gehören (z. B. Nachbar*innen, Freund*innen) gilt: Wird mehr als das Pflegegeld gezahlt, kann ein anmeldepflichtiger Minijob vorliegen.
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld weitergezahlt – aber in unterschiedlicher Höhe:
• Übernimmt die Ersatzpflegeperson stundenweise, also unter 8 Stunden pro Tag: Dann wird das Pflegegeld wird in voller Höhe weitergezahlt.
• Ist die Ersatzpflegeperson länger andauernd, d.h. ab 8 Stunden/Tag oder mehrere Wochen im Einsatz: Dann wird das Pflegegeld für die Dauer der Verhinderungspflege in der Regel zur Hälfte weitergezahlt – maximal für acht Wochen pro Kalenderjahr.
Mehr Hintergründe und Beispiele findest du auf pflegeberatung.de. 👉
https://www.pflegeberatung.de/pflegeanspruch/fuer-pflegende-angehoerige/entlastung/verhinderungspflege
https://www.pflegeberatung.de/pflegeleistungen/urlaub-und-auslandsaufenthalte/verhinderungspflege-als-urlaubsvertretung
https://www.pflegeberatung.de/pflegeanspruch/fuer-pflegende-angehoerige/entlastung/stundenweise-verhinderungspflege