19/04/2020
Zurzeit haben wir weiterhin geöffnet, müssen aber die gesetzlichen Vorschriften einhalten
und können zurzeit nur Medizinische Fußpflege anbieten.
2) Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Friseurdienstleistung, Gesichtsbe-handlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen), sind unter-sagt. Davon ausgenommen sind 1. medizinisch notwendige Leistungen von Handwerkern und – unabhängig vom Vorliegen einer eigenen Heilkundeerlaubnis – Dienstleistern im Gesundheitswesen
(einschließlich Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinische Fußpflege, Logopäden, Hebammen und so weiter, Hörgeräteakustikern, Optikern, orthopädischen Schuhmachern und so weiter.
Quelle: Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
Vom 30. November 2020
In der ab dem 16. Dezember 2020 gültigen Fassung
Telefonisch erreichen Sie uns zur Zeit unter der Rufnummer
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