14/10/2026
GeDIG (Teil 1)
Mehr als ein Digitalisierungsgesetz
Zahnarztpraxen sollten genauer auf das GeDIG blicken
Von der elektronischen Patientenakte bis zur neuen Rolle der gematik: Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) könnte einen Paradigmenwechsel markieren. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 15. Juli 2026 beginnt nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Ein Termin für die Beratungen im Deutschen Bundestag lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor, Beratungen im Herbst 2026 erscheinen jedoch durchaus realistisch.
Es geht im GeDIG zunehmend nicht mehr nur um einzelne digitale Anwendungen, sondern um die übergreifende Steuerung digitaler Gesundheitsprozesse. Für Zahnarztpraxen ergeben sich daraus weitreichende Konsequenzen, organisatorisch, technisch und perspektivisch auch medizinisch. Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens wurde in den vergangenen Jahren häufig als Aneinanderreihung einzelner Projekte wahrgenommen: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), E-Rezept, elektronische Patientenakte (ePA) oder KIM-Dienste. Jedes dieser Vorhaben brachte neue technische Anforderungen, Fristen und gesetzliche Vorgaben mit sich. Für viele Zahnarztpraxen bedeutete dies vor allem zusätzlichen organisatorischen Aufwand, Investitionen in Hard- und Software sowie nicht selten Frustration über instabile Systeme.
Mit dem Entwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen verfolgt die Bundesregierung nun einen anderen Ansatz. Erstmals steht nicht mehr die Einführung einzelner Anwendungen im Mittelpunkt, sondern die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur selbst. Das geplante Gesetz soll die Telematikinfrastruktur (TI) leistungsfähiger machen, digitale Versorgungsprozesse standardisieren und die Nutzung von Gesundheitsdaten erheblich ausweiten. Gleichzeitig verändert sich die institutionelle Architektur des Gesundheitswesens: Die gematik entwickelt sich von einer Spezifikations und Zulassungsorganisation zu einer zentralen Betreiber- und Steuerungsinstanz.
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte klingt vieles davon zunächst weit entfernt. Begriffe wie digitale Ersteinschätzung oder Primärversorgung scheinen auf den ersten Blick vor allem die hausärztliche Versorgung zu betreffen. Sofern das Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet wird, reichen seine Auswirkungen jedoch deutlich weiter. Die künftige Stabilität der TI, die Weiterentwicklung der ePA, neue Interoperabilitätsstandards und die Zentralisierung technischer Verantwortung werden perspektivisch …
💡 Den ganzen Artikel von Julia Dohmes und Nadja Ebner, KZV Nordrhein, finden Sie im aktuellen Rheinischen Zahnärzteblatt (RZB) Ausgabe 09.26., ab Seite 10.
Link zur Online-Ausgabe >> https://ow.ly/ov8650ZRncY