23/05/2021
Huuuurrrraaaaa 🥳🥳🥳 ab Dienstag sind wir wieder für euch da 🙏🙏🙏
Termine nehmen wir gerne entgegen ❤️ es gelten weiterhin die aktuellen Maßnahmen der derzeitigen Corona Schutzverordnung. Hier ein Auszug:
(2) Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern
zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Friseurleistungen, Gesichtsbe-
handlung, Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen),
sind unter strikter Beachtung der §§ 2 bis 4a zulässig. Wenn die Kundin oder der Kunde zu-
lässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske trägt, dürfen diese Dienstleistungen oder
Handwerkleistungen nur dann ausgeführt werden, wenn sowohl für die Kundinnen und Kun-
den als auch für das Personal, das diese Handwerks- oder Dienstleistungen ausführt, ein be-
stätigter Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 vorliegt.