Praxis für Podologie & Hautpflege - Verena Rasch

Praxis für Podologie & Hautpflege - Verena Rasch Praxis für Podologie & Hautpflege

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Unsere Öffnungszeiten richten sich nach den Terminen unserer Patienten, bitte vereinbaren Sie einen Termin, bevor Sie uns besuchen kommen.

Liebe Patienten und Patientinnen,ich habe eine neue Kollegin in der Praxis. Wir haben also wieder Termine frei. Meldet E...
10/09/2025

Liebe Patienten und Patientinnen,
ich habe eine neue Kollegin in der Praxis. Wir haben also wieder Termine frei. Meldet Euch gerne. Auch auf Festnetz erreichbar: 05468/939210

19/07/2021

Hallo liebe Füße und Fußbesitzer 🙋🏻‍♀️

Ich melde mich wieder zurück und hab gleich ein paar Infos und Neuigkeiten 😊

Die Elternzeit ist fast vorbei und ich werd ab September wieder täglich in der Praxis anzutreffen sein! Termine sind vormittags, in der Zeit von 8:30-12:30 Uhr möglich. (Vorrangig Patienten mit Verordnung)

Es gibt neue Verträge mit den Krankenkassen, das heißt, wir haben unsere Preise für Selbstzahler dementsprechend angepasst.

Wir haben die Praxis aufgerüstet und führen heute schon den „digitalen Patienten“ ein und verarbeiten ihre Daten daher nun am PC, um die Datenerfassung zu vereinfachen, messbar zu machen, aber auch um die Kommunikation mit Ihrem Arzt zu erleichtern.

Daraus ergeben sich wiederum einige Änderungen: anfangs längere Wartezeit am Empfang, automatische Rechnungen bei nicht eingehalten Terminen mit Ausfallgebühr, Terminerinnerungen per SMS, regelmäßige Fotos Ihrer Füße u.v.m.

Achja, angebaut haben wir auch, nicht erschrecken!

An meiner Behandlung ändert sich allerdings nichts!
Sie bleibt weiterhin individuell auf den Patienten zugeschnitten. Durch vorherige Anamnese wird, in Zusammenarbeit, die bestmögliche Art und Weise der Behandlung festgelegt.

Zusammen können wir Ihr Fußproblem angehen.
Rasch behandelt!

Lass dir den Humor nicht nehmen, ist eh schon alles ernst genug…

Liebe Grüße und bis bald,
Eure Verena

28/04/2021

+++ Corona – Bundesnotbremse: Bedeutung für die Podologiepraxis +++

Seit dem 24. April 2021 ist die sogenannte „Bundesnotbremse“ in Kraft. Es handelt sich dabei um eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); im Wesentlichen sind die §§ 28b und 28c neu eingebracht worden. Die Maßnahmen gelten ab einer Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohner eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen.

§ 28b Abs.1 Nr. 8 IfSG
„die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, ist untersagt; wobei Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, …jeweils mit der Maßgabe ausgenommen sind, dass von den Beteiligten … Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen sind und vor der Wahrnehmung von Dienstleistungen eines Friseurbetriebs oder der Fußpflege durch die Kundin oder den Kunden ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Dienstleistung mittels eines anerkannten Tests … vorzulegen ist;“

Die Formulierung dieser gesetzlichen Regelung beschreibt zwei Sachverhalte: Im ersten Teil werden Leistungen dargestellt, die vom Ausübungsverbot ausgenommen sind. Das heißt, die medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Leistungen, wie sie in Podologiepraxen abgegeben werden, dürfen weiterhin unter den bestehenden Hygiene- und Schutzkonzepten erbracht werden. Zusätzlich müssen alle Beteiligten, also Therapeuten und Patienten, eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Unter einer vergleichbaren Atemschutzmaske sind bspw. Masken mit der Bezeichnung KN95 zu verstehen, nicht jedoch medizinische (OP-) Masken. Nur ein fest bestimmter Personenkreis ist von der Maskenpflicht ausgenommen.

Im zweiten Teil wird auf die Vorlage eines Negativtests ausdrücklich bei Abgabe und Inanspruchnahme in bestimmten Betrieben – hier Friseur und Fußpflege – abgestellt, wovon demzufolge Therapiepraxen nicht umfasst sind.

Zusammenfassend bedeutet die Regelung des § 28b Abs. 1 Nr. 8 IfSG, dass ab einer Inzidenz von über 100 sowohl Therapeuten als auch Patienten in Podologiepraxen eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen müssen, sofern sie aufgrund ärztlicher Bescheinigung oder Behinderung davon nicht ausgenommen sind. Die Vorlage eines Corona-Negativ-Tests durch die Patienten - unabhängig davon ob eine Heilmittelverordnung/Privatrezept vorliegt oder auf Selbstzahlerbasis - ist in Podologiepraxen NICHT erforderlich.

Ein ausführliches Merkblatt, ebenso zur Abrechnung von PoC-Tests und eine Übersicht der Kassenärztlichen Vereinigungen, steht für unsere Mitglieder im internen Mitgliederbereich zum Download bereit.

Schöne, ruhige Weihnachtstage wünschen wir Euch!
21/12/2020

Schöne, ruhige Weihnachtstage wünschen wir Euch!

13/12/2020

Liebe Patienten,

unsere Praxis schließt dieses Jahr am 19.12.
2021 geht es am 11.01. wieder weiter.

Wir verlängern unseren Urlaub über Weihnachten und unterstützen so (hoffentlich) den Lockdown in der Hoffnung, dass bald wieder „Normalität“ eintritt...

In diesem Sinne, alles Gute und bleiben Sie gesund und vor allem;
bleiben Sie zuhause!

16/11/2020

Es geht weiter 👣

Wir starten im Januar 2021 wieder mit Terminen für die Podologie.
Fußbehandlungen sind im Dezember aber auch schon möglich.

Es gelten weiterhin die aktuellen Coronaregeln, Abstand, Hygiene und Maskenpflicht 😷

Wir bitten des Weiteren:

- um telefonische Terminabsprache, bitte den Anrufbeantworter nutzen oder per SMS über das Handy

- kommen Sie bitte pünktlich, nicht früher, nicht später

- Begleitpersonen warten bitte im Auto

Wir freuen uns Sie wiederzusehen!
Bleiben Sie Gesund! ☘️

14/08/2020
17/06/2020

Wir bekommen Unterstützung! ☺️☺️☺️

Ab dem 01.07.2020 fängt die liebe Ronja (staatlich geprüfte Kosmetikerin) in unserer Praxis an und wird uns tatkräftig unter die Arme greifen.

Wir können nun wieder nachmittags Termine anbiete, unsere Öffnungszeiten erweitern und endlich Farbe auf die Nägel bringen 💅🏻

Rufen Sie an und vereinbaren Sie Ihren Termin! Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Praxisteam

Wir dürfen nun wieder uneingeschränkt unserer Tätigkeit nachgehen und freuen uns Sie/Euch wieder behandeln zu dürfen. Te...
07/05/2020

Wir dürfen nun wieder uneingeschränkt unserer Tätigkeit nachgehen und freuen uns Sie/Euch wieder behandeln zu dürfen. Termine in unserer Praxis sind im Mai und Juni in der Zeit von 8:15-12:30 Uhr möglich.
Wir freuen und Euch/Sie (unter den allgemeinen geltenden Hygiene- und Abstandsregeln) wieder zu sehen ☺️

+++ Bremen und Niedersachsen: Behandlungen wieder ohne Einschränkung möglich +++

Mit der Zweiten Corona-Verordnung der Hansestadt Bremen und der Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus sind die Beschränkungen der therapeutischen Tätigkeit auf dringend notwendige Gesundheitsleistungen bzw. auf Behandlungen, die ärztlich veranlasst und unaufschiebbar sind, mit Wirksamkeit ab 06.05.2020 aufgehoben worden.

Podologinnen und Podologen können nunmehr wieder uneingeschränkt ihr gesamtes Leistungsspektrum, einschließlich der präventiven und nachsorgenden Maßnahmen, anbieten.

03/05/2020

Hallo liebe Patienten und Interessenten,

wir starten am Montag (04.05.2020) wieder mit dem Praxisbetrieb.

Wir arbeiten weiterhin vorrangig auf Rezept, sind im Notfall aber auch für Sie da!

Auch bei uns gelten die aktuellen Abstands- und Mundschutzregelungen!

Wir haben unsere Praxis umgebaut und die Öffnungszeiten geändert:
Termine sind im Mai und Juni Mo-Fr von 8:15-12:30 Uhr möglich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kurzfristigen Termine vergeben können, da 4-6 Wochen im Voraus geplant wird und immer nur ein Patient im Wartebereich sitzen darf.

Alles Gute und bleiben Sie gesund ❤️
Ihr Praxisteam

15/04/2020

Aus aktuellem Anlass muss der Unterschied zwischen Podologie und „medizinischer Fußpflege“ erklärt werden.
Podologen sind Therapeuten, die kranke Füsse behandeln, zum Beispiel: Nagel- oder Hautpilz, eingewachsene Nägel, Nagelveränderungen, Hühneraugen, etc. Die Ausbildung ist spezialisiert, um den diabetischen Fuß zu therapieren. Oft arbeiten wir auf ärztliche Anordnung.
Die Ausbildung zum Podologen dauert zwei Jahre in Vollzeit oder 3 Jahre in Teilzeit. Der Abschluss ist staatlich geprüft.
Es gibt noch eine große „Grauzone“ und es Bedarf der Aufklärung:
Fußpfleger die „medizinische Fußpflege“ anbieten, haben absolut nichts mit Medizin zu tun! Der Titel „medizinische Fußpflege“ wird oft falsch verwendet und nicht richtig verstanden.
Die Ausbildung dauert in der Regel ein paar Wochenenden oder Tage. Bei dieser Art von Fußpflege geht es vorrangig um Pflege und Schönheit.
Viele Patienten sind verunsichert.
Die Podologie ist für Sie da, für Notfälle und Schmerzpatienten, auch während der Corona Krise.
In der Podologie wird schon immer jeder Patient wie ein Risikopatient behandelt. Während der Corona Krise nehmen wir noch zusätzliche Schutzmaßnahmen vor. Jeder Patient muss eine Händedesinfektion durchführen und benötigt eine Schutzmaske. Wir als Behandler arbeiten wie immer mit Handschuhen und Maske, die wir jetzt die ganze Zeit tragen, zusätzlich haben wir Schutzvisiere auf. Alles wird sofort desinfiziert, ob Kuli, Türklingel und Griffe, einfach alles was der Patient angefasst hat. Wir halten Abstand. Räumlich, aber auch die Termine haben wir weiter auseinander gelegt, sodass maximal 1 Patient im Wartebereich ist. Wir haben unseren Empfang vergrößert, mit Plexiglas verkleidet und einen Rundlauf in der Praxis ermöglicht, um bestmöglichen Schutz zu gewährleisten!
Wir bitten um Verständnis, dass wir nur noch auf ärztliche Anweisung (Rezept) arbeiten und jegliche Art kosmetischer Leistungen in dieser Zeit wegfällt und sogar unter Strafe gestellt!
Wir geben unser Bestes um Sie und uns gesund zu halten! Versprochen!

Adresse

Pastors Kamp 31
Bramsche
49565

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 14:00
Dienstag 08:00 - 14:00
Mittwoch 08:00 - 14:00
15:30 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 14:00
Freitag 08:00 - 14:00

Telefon

+4954688069629

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