Hessischer Verband für Gehörlose und hörbehinderte Menschen e.V.

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Hessischer Verband für Gehörlose und hörbehinderte Menschen e.V. • Beratung und Betreuung der gehörlosen und hörgeschädigten Menschen
• Aufklärung der Öffentlichkeit über die Probleme der Gehörlosen und Hörgeschädigten

„Gemeinsam können wir unsere Bildung, Sprache und Kultur stärken“

Hauptziele:

- Verbesserung der Lebensqualität der Gehörlosen
- Barrierefreier Zugang zur Bildung über unsere Sprache
- Neue Gebärdensprachler gewinnen
- Abbau von Barrieren in alle Lebenslagen
- Unsere Kultur in der Öffentlichkeit stärken
- Zugang zur barrierefreien Informationstechnologie
- Bekämpfung von sozialen Ungleichheiten
- Stärkung der Identität der Gehörlosen
- Netzwerk zur Stärkung der Arbeiten der Gehörlosencommunity

Leistungen:
- Öffentlichkeitsarbeit
- Aufklärungsarbeit in allen Lebenslagen
- Bildungsangebote
- Durchführung von Aktionen
- Informationsveranstaltungen
- Förderung von Jung und Alt
- Soziale und politische Arbeit
- Herausgabe der Verbandszeitschrift
- Projektbüro

Visionen für die nächsten 10 Jahre:
- Bildungsinstitut
- Virtueller Kommunikationsdienst
- Vermittlungsstelle für hörbehinderte Arbeitslose
- Landesweite Vermittlung von Gebärdensprachdolmetschern
- Ausbau des Informations- und Internetportals
- 100% Untertitel in Fernsehen und Internet
- Ambulante Betreuung (Pflegedienst) für im Alter bedürftige Personen
- Zielvereinbarungen mit Kommunen, Städten und Kreisen

Heute wieder einmal im Hessischen Landtag. Wichtige Themen mit Dirk Bamberger besprochen. Danke für die Zeit.
30/09/2026

Heute wieder einmal im Hessischen Landtag. Wichtige Themen mit Dirk Bamberger besprochen. Danke für die Zeit.

Stellungnahme zum Landesgehörlosengeldgesetz (LGIGG) (Korrigierte Fassung)Hiermit nehmen wir Stellung zum aktuellen Gese...
29/09/2026

Stellungnahme zum Landesgehörlosengeldgesetz (LGIGG) (Korrigierte Fassung)

Hiermit nehmen wir Stellung zum aktuellen Gesetzentwurf des LGIGG.

Das aktuelle Gesetz LGIGG schließt weiterhin Menschen aus, die eine angeborene Hörstörung und Sprachstörung besitzen und das Merkzeichen GL dafür tragen, aber aufgrund eines GdB von 80 oder 90 keinen Antrag stellen können.

Menschen mit Schwerbehinderung haben Anspruch auf das Merkzeichen GL bei
Gehörlosigkeit

oder
beidseitiger an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (Hörverlust von 80 bis 95 %) mit schwerer Sprachstörung (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz). Das betrifft in der Regel Menschen, bei denen die Schwerhörigkeit angeboren ist oder in der Kindheit erworben wurde.

Das gilt auch für Menschen, die mit Hörgeräten und/oder Cochlea-Implantaten versorgt sind und damit hören können. Die Gehörlosigkeit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit wird ohne Hörhilfen getestet.

Zu dem Personenkreis mit dem Merkzeichen GL und einem GdB von 80 oder 90 gehören Menschen, die neben ihrer Hörschädigung und Sprachstörung weitere Einschränkungen wie eine Lese-Rechtschreibstörung (LRS) und/oder leichte kognitive Einschränkungen haben können. Diese zusätzlichen Einschränkungen liegen jedoch nicht bei allen Betroffenen vor und können sich zudem individuell unterschiedlich auf das alltägliche Leben auswirken.

Gleichzeitig gehören auch Menschen ohne eine Lese-Rechtschreibstörung (LRS) und/oder leichte kognitive Einschränkungen zu dem betroffenen Personenkreis, dem aufgrund eines GdB von 80 oder 90 der Zugang zum Landesgehörlosengeld verwehrt bleibt. Für uns ist es wichtig, dass alle Menschen mit dem Merkzeichen GL unabhängig vom Vorliegen weiterer zusätzlicher Einschränkungen das Landesgehörlosengeld als Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen können.

Dieser Gesetzentwurf schließt weiterhin einen Teil dieser Menschen aus, die den betroffenen Personen, die ein Merkzeichen GL und einen GdB von 100 besitzen, gleichgestellt sind.

Wir fordern, bei § 2 Leistungsberechtigte den

a) Taubheit oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit beiderseits vorliegt und
b) nach Maßgabe der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652), in der jeweils geltenden Fassung ein Grad der Behinderung von 100 festgestellt ist

abzuschaffen und durch diese Formulierung „die das Merkzeichen GL nach der Schwerbehindertenverordnung besitzen“ zu ersetzen.

Dazu ist die Höhe des Gehörlosengeldes, aktuell bei 186,55 Euro, in der Realität nicht ausreichend, um den Nachteil zu 100 % auszugleichen. Beim Einstieg und bei der Einführung im Jahr 2021 wurde die Höhe des Landesgehörlosengeldes damals schon zu niedrig angesetzt.

Um dem Ziel näherzukommen, fordern wir 40 % der Blindenhilfe als Richtwert, um die finanziellen Nachteile eines Gehörlosen zum großen Teil kompensieren zu können.

Durch die Sprachdeprivation damals in den Förderschulen Hören und in der Gesellschaft hatten die Gehörlosen nie eine berufliche Aufstiegschance und sind beim Gehaltsvergleich mit Arbeitskollegen, die nicht behindert sind, bei gleicher Tätigkeit im Nachteil. Aufgrund des Mangels an niederschwelligem Zugang zu Informationen wie Versicherungsprodukten, Verkaufsprodukten und Konsumgütern werden die Gehörlosen kaum beraten, können an Beratungsangeboten nicht mitwirken, mit der Konsequenz, dass der Erwerb der Produkte oft nicht passend ist oder die Produkte nicht zu ihnen passen. Versäumnisse in der Altersvorsorge aufgrund des Mangels an niederschwelligem Zugang führen dazu, dass das Risiko der Altersarmut enorm hoch ist.

Dazu kommt, dass sie analog zu den nichtbehinderten Arbeitskollegen häufiger finanzielle Gehaltseinbußen hinnehmen müssen. So ist das Armutsrisiko ständig hoch und beim Renteneintritt enorm hoch. Dazu müssen sie ständig im Alltag mit Mehrleistung die Defizite kompensieren, die ständig zu mentalen und psychischen Belastungen führen, und haben so enorm mit diesen Folgen zu kämpfen. Das sind nur ein paar Beispiele, warum wir die Erhöhung des Landesgehörlosengeldes analog zum Landesblindengeld auf 40 % als gerechtfertigt sehen.

Hiermit fordern wir dazu auf, bei § 4 Höhe den Absatz „(1) Das Gehörlosengeld beträgt 20 Prozent der Blindenhilfe für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres nach § 72 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils geltenden Fassung.“ von 20 auf 40 zu ändern.

Weiteres bei dem persönlichen Anhörungsverfahren im Landtag zum Gesetzgebungsverfahren zum Thema LGIGG.

Vorstand Politik
Sascha Nuhn

21/09/2026

Heute hatten wir einen wichtigen Termin im Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales zum Thema Gebärdensprache.

Im Gespräch mit Ministerin Heike Hoffmann haben wir uns dafür eingesetzt, dass der aktuelle Gesetzentwurf zum Gehörlosengeld angepasst wird. Konkret fordern wir, die bisherige Begrenzung beim Grad der Behinderung (GdB) von 100 auf einen GdB von 80 bis 100 auszuweiten, damit künftig mehr gehörlose Menschen Anspruch auf diese Unterstützung erhalten können.

Leider wurde uns mitgeteilt, dass eine Umsetzung aufgrund der derzeit angespannten wirtschaftlichen Lage und der Steuerausfälle aktuell nur schwer realisierbar ist.

Für uns ist aber klar: Wir bleiben dran. ✊

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Interessen gehörloser Menschen gehört werden und sich die Rahmenbedingungen verbessern. 🤟

Teilhabe Politik GemeinsamStark

🏆 **5. Ehrenpreis für den GOSV Herborn e.V.**Der fünfte Ehrenpreis ging an den **GOSV Herborn e.V.**Der Verein bietet se...
18/09/2026

🏆 **5. Ehrenpreis für den GOSV Herborn e.V.**

Der fünfte Ehrenpreis ging an den **GOSV Herborn e.V.**

Der Verein bietet seit vielen Jahren ein vielfältiges Programm **für Jung und Alt** und schafft damit wichtige Begegnungsräume für die Gehörlosen-Community.

Ein besonderes Highlight ist die **Kulturscheune**, in der regelmäßig Kultur und Gemeinschaft für alle erlebbar werden. Dieses große und vielseitige Angebot ist etwas ganz Besonderes.

Mit der Gründung der Tochtergesellschaft **Hand&Ohr gGmbH** hat der Verein zusätzlich wichtige Strukturen geschaffen und setzt sich auf vielen Ebenen für gehörlose Menschen ein. 🤟

**Vielen Dank für dieses außergewöhnliche Engagement und euren wertvollen Einsatz für unsere Gemeinschaft!**
GOSV Herborn e.V.
Kultur DGS HVGHM

🏆 4. Ehrenpreis „Unsere Reise mit Brustkrebs“Der vierte Ehrenpreis ging an Fanie und Marian.Mit großer Offenheit haben s...
18/09/2026

🏆 4. Ehrenpreis „Unsere Reise mit Brustkrebs“

Der vierte Ehrenpreis ging an Fanie und Marian.
Mit großer Offenheit haben sie ihre persönliche Reise mit Brustkrebs über Social Media öffentlich gemacht. Damit haben sie ein wichtiges Tabuthema aufgebrochen und Brustkrebs innerhalb der Gehörlosen-Community sichtbar gemacht.
Besonders wertvoll ist, dass sie wichtige Informationen rund um das Thema Brustkrebs niedrigschwellig und verständlich aufbereitet und veröffentlicht haben. So konnten auch gehörlose Menschen einen leichteren Zugang zu wichtigen Informationen bekommen und die Inhalte gut verstehen.
Obwohl sie selbst als Betroffene viel Kraft und Energie für ihren eigenen Weg brauchten, haben sie gleichzeitig anderen Menschen Mut, Stärke und Empowerment gegeben. 💗
Danke, Fanie und Marian, für euren Mut, eure Offenheit und eure wertvolle Aufklärungsarbeit. Ihr habt ein Tabu gebrochen, Wissen zugänglich gemacht und damit etwas sehr Wertvolles für unsere Community geschaffen. 🤟

🏆 **3. Ehrenpreis für Bernd Siebert**Der dritte Ehrenpreis ging an **Bernd Siebert**.Seit beeindruckenden **63 Jahren** ...
18/09/2026

🏆 **3. Ehrenpreis für Bernd Siebert**

Der dritte Ehrenpreis ging an **Bernd Siebert**.

Seit beeindruckenden **63 Jahren** engagiert er sich ehrenamtlich und hat in dieser langen Zeit verschiedene Ämter und verantwortungsvolle Aufgaben übernommen. Viele Jahre war er mit großem Einsatz für den Gehörlosenverein Kassel und auch für unseren Verband tätig.

In mehr als sechs Jahrzehnten hat er unglaublich viel bewegt, mitgestaltet und für die Gehörlosen-Community erreicht. Von diesem außergewöhnlichen und langjährigen Engagement profitieren wir bis heute.

Für seinen unermüdlichen Einsatz und alles, was er für unsere Gemeinschaft geleistet hat, sind wir ihm von Herzen dankbar. 🤟

Vielen Dank, Bernd, für 63 Jahre ehrenamtliches Engagement!

🏆 **2. Ehrenpreis für Dieter Fricke**Der zweite Ehrenpreis ging an **Dieter Fricke**.Mit seiner Kunst – seinen Bildern u...
18/09/2026

🏆 **2. Ehrenpreis für Dieter Fricke**

Der zweite Ehrenpreis ging an **Dieter Fricke**.

Mit seiner Kunst – seinen Bildern und Skulpturen – hat er eine besondere **Brücke zwischen der hörenden und der gehörlosen Welt** geschaffen. Viele seiner Werke tragen eine tiefe Bedeutung und erzählen auf ihre eigene Weise von der Gehörlosen-Community und ihrer Kultur.

Ein herzliches Dankeschön für sein künstlerisches Wirken und seinen wertvollen Beitrag! 🤟🎨

DGS HVGHM

Ich kann den Text auch noch etwas **emotionaler und feierlicher** für die Preisverleihung formulieren.

🏆 1. Ehrenpreis für Dirk BambergerDer erste Ehrenpreis ging an Dirk Bamberger.Sein langjähriger politischer Einsatz für ...
18/09/2026

🏆 1. Ehrenpreis für Dirk Bamberger

Der erste Ehrenpreis ging an Dirk Bamberger.

Sein langjähriger politischer Einsatz für die Gehörlosen-Community wird von uns sehr wertgeschätzt. Besonders beim Gehörlosengeld und aktuell beim wichtigen Thema Sprachdeprivation setzt er sich engagiert für die Belange gehörloser Menschen ein.
Die Zusammenarbeit mit ihm erfolgte dabei immer auf Augenhöhe. Verschiedene Themen und Anliegen aus der Gehörlosen-Community hat er in die Arbeitsgruppe aufgenommen, ernst genommen und gemeinsam mit uns nach Lösungen gesucht.
Für uns ist es besonders wertvoll, dass die Anliegen gehörloser Menschen nicht nur gehört, sondern auch aktiv aufgegriffen und weitergetragen werden.

Ein herzliches Dankeschön für seinen Einsatz, die vertrauensvolle Zusammenarbeit und seine Unterstützung unserer Community! 🤟 Dirk Bamberger

08/09/2026

T Shirt und Tassen können am Samstag bei hessische Kulturtag gekauft werden.

Pro T Shirt 15 €
Pro Tasse 10 €

Gerne mit Kartenzahlung

Barrierefrei für alle. Gebärdensprachdolmetschern vor Ort.
07/09/2026

Barrierefrei für alle. Gebärdensprachdolmetschern vor Ort.

Adresse

Bornheimer Landstraße 48
Frankfurt
60316

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