03/09/2026
Liebe Abgeordnete des hessischen Landtags,
ist Ihnen gestern bei der 1. Lesung zum Gehörlosengeld der offensichtliche KONSTRUKTIONSFEHLER aufgefallen?
Statt endlich ALLEN Gehörlosen das Gehörlosengeld zugänglich zu machen, sollen einige gehörlose Betroffene weiter exkludiert werden. Man sagt uns damit:
„Du bist zwar gehörlos. Aber nicht gehörlos genug fürs Gehörlosengeld.“
DIE FOLGE: Ein klarer Bruch des Koalitionsvertrags - und massiver Vertrauensverlust bei Menschen mit Hörbehinderung:
DAS ist der einzige HOHE PREIS, den die Sozialministerin dafür zahlt.
Und das offenbar aus UNKENNTNIS:
Gefragt nach den konkreten Mehrkosten und der Anzahl der neu Anspruchsberechtigten bei Absenkung des GdB von 100 auf 80, wusste Heike Hofmann offenbar keine Antwort.
Liebe Frau Hofmann, da helfen wir gern:
Das Gehörlosengeld war von Anfang an fiskalisch mit 8 Mio. € ausgestattet. Und das hätte für 4000 Personen gereicht - nämlich jene, die 2021 das Merkzeichen „GL“ = gehörlos hatten.
Nach über sechs Jahren haben wir nun maximal 2700 Empfänger beim Gehörlosengeld.
Mit dem bisher „gesparten“ Geld von ca. 15-17 Mio. € könnte man ohne Weiteres JETZT die 400-500 gehörlosen Betroffenen, um die es geht, einbeziehen.
Es geht hier nicht um Reichtümer. Das „Gesparte“ reicht für mehr als 15 Jahre Gehörlosengeld für jene, die GdB 80 oder 90 haben.
„ZU TEUER?“ - Nein, es ist schlicht UNKENNTNIS, wenn man jetzt behauptet, das sei nicht finanzierbar!
Wie kann es sein, dass Ihre Haushälter nicht rechnen können?
Mit UNS müssen Sie RECHNEN!
Es ist machbar. Daher korrigieren Sie bitte endlich die bestehende Ungleichbehandlung!
Gehörlos + GdB 80 = Gehörlosengeld!
Einfach. Gerecht. NACHGERECHNET!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schwaninger
Cochlear Implant Verband Hessen - Rhein-Main e.V.
(CIV HRM e.V.) -Selbsthilfe und Beratung für Menschen mit Hörbehinderung-