30/03/2018
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Pflege bei sich zu Hause erhalten?
Sie müssen bei Ihrer Pflegekasse die Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit beantragen. Das gilt auch bei einer angestrebten Einstufung in einen anderen Pflegegrad. Den Antrag können Sie selbst oder eine andere, von Ihnen bevollmächtigte Person stellen, dabei hilft Ihnen auch Ihr Haus-arzt oder unser Pflegesachverständiger Markus R. Brüggemann. Ist dieser Antrag bei der Pflegekasse eingegangen, wird von dieser ein Begutachtungstermin vorgeschlagen. Die Begutachtungen laufen immer nach einem bestimmten Schema ab und beinhalten Tests zu Bewegungs- und Wahrnehmungsfähigkeiten. Der Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit wird in Pflegegraden ausgedrückt. Je nach festgestellter Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen bis zu einer gewissen Kostenhöhe. Der Gutachter empfiehlt der Pflegekasse einen der Pflegegrade und ob die Pflege durch private Pflegepersonen oder durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden sollte. Sofern Sie als pflegebedürftig eingeschätzt wurden, finanziert Ihnen die Pflegeversicherung auch hauswirtschaftliche Versorgung. Diese Hilfe besteht in der Unterstützung bzw. der Übernahme der Verrichtungen des täglichen Lebens. Zu diesen Verrichtungen gehören die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Be-hinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehren-den Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer, voraus-sichtlich für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße Hilfe bedarf.
Rufen Sie uns an, oder kommen in unserem Büro vorbei, wir unterstützen Sie gerne.
Markus R. Brüggemann
HL/PDL & anerkannter Pflegesachverständiger
R+R Pflegedienst Obere Kyll
Kölner Str 43, 54584 Jünkerath
Tel.: 06597/678 999 3