CitySquash Kassel

CitySquash Kassel Squash, Fitness und Sauna im Herzen von Kassel

*Änderung der Öffnungszeit an Samstagen*Ab Sofort gelten folgende Öffnungszeiten:Samstag von 09:45 Uhr bis 18:15 UhrÜber...
15/05/2020

*Änderung der Öffnungszeit an Samstagen*
Ab Sofort gelten folgende Öffnungszeiten:
Samstag von 09:45 Uhr bis 18:15 Uhr

Über die Wintermonate gab es durchweg positive Rückmeldungen für diese Öffnungszeit an den Sonntagen.
Daher haben wir uns entschieden, diese Zeiten auch auf den Samstag zu übertragen.
Montag bis Freitag haben wir wie gewohnt von 14:45 Uhr bis 23:30 Uhr für euch geöffnet.
Bitte beachtet außerdem, dass unser Squashcenter von Mai bis September sonntags geschlossen hat.

Unser gutes Veltins läuft bald ab..... darum verkaufen wir am Freitag den 15 Mai 2020 das gezapfte Fassbier für 1€ pro L...
14/05/2020

Unser gutes Veltins läuft bald ab...
.. darum verkaufen wir am Freitag den 15 Mai 2020 das gezapfte Fassbier für 1€ pro Liter

🍺 😀👍

Achtung:

! Gilt nicht für den Verzehr vor Ort!

Nur zur Mitnahme im eigenen mitgebrachten Behältnis.

Maximale Menge pro Person 5 Liter.

Nur solange der Vorrat reicht!

Mundschutz vergessen? 🤔Kein Problem! 😃✌️Wir habe ausreichend Einweg-Mundschutz für Euch da.
13/05/2020

Mundschutz vergessen? 🤔

Kein Problem! 😃✌️

Wir habe ausreichend Einweg-Mundschutz für Euch da.

12/05/2020

Ach, was hat uns das gefehlt!

Schön, dass Ihr wieder da seid 😁👍

11/05/2020

so kommt Ihr kontaktlos in den Squash Court

11/05/2020

Liebe Sportler,

wir freuen uns sehr Euch wieder ab Montag den 11 Mai 2020 bei uns begrüßen zu dürfen.

Wie in allen Bereichen des täglichen Lebens unterliegt auch der Betrieb in unserer Anlage vorerst strikten Hygienemaßnahmen.

Wir folgen dabei den Empfehlungen des Deutschen Squash Verbandes.

Bitte helft uns all den Betrieb auch in den kommenden Wochen aufrecht zu erhalten und damit auch ggfs künftige Lockerungen zu ermöglichen.

Viele Grüße

Euer citySquash Team

Leitlinien für den Gesundheitsschutz in Squashanlagen:

(1)Der Zugang zum Center erfolgt auf Basis konkreter Zeitpläne/ Einteilungen, wel-che Spieler*innen zu welcher Zeit auf welchem Court trainieren dürfen. Die Sport-ler*in, die zeitgleich auf unterschiedlichen Courts trainieren, sind aufzulisten.

(2)Es ist eindeutig festzulegen, wo Eingang und Ausgang der Halle sind. Wenn Ein-und Ausgang identisch ist, sind Regelungen zu treffen, dass auf den Ver-kehrswegen der Sicherheitsabstand eingehalten wird.

(3)Die Sicherstellung von Hygiene-und Sicherheitsmaßnahmen, sowie von Kon-taktbeschränkungen ist von den Betreibern der Sportanlage zu gewährleisten.

(4)Personen, die sich in der Squashanlage aufhalten, werden bei Ankunft in der Squashanlage über Verhaltensregeln und dem anerkannten Standard entspre-chend einzuhaltende Hygienemaßnahmenbeständig (persönlich und über Aus-hänge in der Halle)informiert.

(5)Nur die Spieler*innen, sowie Trainer*in bzw. Aufsichtspersonen dürfen die Halle betreten, keine Begleitpersonen wie z.B. Eltern, die ihre Kinder fahren.

(6)Ein Aufenthalt in geschlossenen Räumen wird auf das zum eingeschränkten Sportbetrieb unbedingt Notwendige beschränkt. Der Zugang zu Duschen, Saunen und Gemeinschaftsumkleiden ist ausgeschlossen. Sanitäranlagen (Toiletten) sind unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen zugänglich zu machen.

(7)Bei Verstoß gegen Verhaltensregeln oder Nichtbeachtung von Hygienemaß-nahmen durch einzelne Personen wird die Sportausübung vom Verein bzw. Betrei-ber der Squashanlage untersagt.

(8)Die Sportausübung ist nur symptomfreien Personen gestattet. Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, ist der Zutritt zur Squashanlage zu untersagen.

(9)Die Spieler*innen nutzen ausschließlich eigene Schläger und Bälle. Es werden keine Leihschläger vom Verein, Trainer*in und Centerausgegeben.

(10)Türgriffe der Squashcourts werden nach jeder Nutzung gereinigt.

(11)Es ist Aufgabe des Vereins bzw. Betreibers der Squashanlage, die Einhaltung der genannten Regelungen jederzeit sicherzustellen.

Leitlinien für den Trainingsbetrieb in der Halle:

(1)Die gültigen Kontaktbeschränkungen werden ausnahmslos eingehalten (Ab-stand von mindestens 2m, Einhaltung von Vorgaben zu zulässigen Gruppengrößen –nicht mehr als 5 Personen).

(2)Zur Einhaltung der Kontaktbeschränkungen können die Sportler*innen einzeln auf den Courts trainieren. Somit ist pro Court nur ein*e aktive*r Spieler*in erlaubt.

(3)Bei Einhaltung der notwendigen Abstandsregeln und Tragen eines Mundschut-zes kann eine zweite Person den Ball im Court zuspielen. Durch Markierungen auf dem Boden kann die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Personen unterstützt werden

(3a) Ausgenommen von unter Punkt 1 bis 3 genannten Leitlinien sind Bewohner der selben Hausgemeinschaft. Die gemeinsame Hausgemeinschaft ist auf Nach-frage des Personal anhand eines gültigen Ausweisdokuments nachzuweisen. Kann dies nicht gewährleistet werden, kann der Spielbetrieb vom Personal verwehrt werden.

(4)Zur Ausübung von Solotraining stehen zahlreiche Übungen, die keine Anleitung benötigen, zur Verfügung. Der*die Spieler*in kann unter Berücksichtigung und Einhaltung der geltenden Hygiene-und Sicherheitsvorschriften gezielt Technik und sportartspezifische Ausdauer trainieren.

(5)Spieler*innen dürfen nur kleine Taschen/ Rucksäcke für Schläger, Getränk, Schweiß-Handtuch ggf. Wechsel-Shirt mit in die Halle bringen. Diese sind mit Si-cherheitsabstand zueinander vor dem Court zu platzieren, damit die gültigen Kon-taktbeschränkungen auch außerhalb des Courts eingehalten werden können.

(6)Die Teilnahme am Training ist freiwillig, die Entscheidung dazu liegt in der Ei-genverantwortung des*der Teilnehmers*in bzw. der Erziehungsberechtigten.

(7)Ansammlungen bei Beginn der Sportausübung werden ausgeschlossen.

(8)Gruppen werden entsprechend der gültigen Kontaktbeschränkungen im Voraus getrennt.

(9)Die Aufsichtsperson wird die Belegungspläne mit den tatsächlich Anwesenden abgleichen und die Listen für den Fall einer Infektion vorhalten. Dazu werden vor Spielbeginn die persönlichen Daten der jeweiligen Personen (Name, Vorname, Te-lefonummer) erhoben. Werden diese Daten verweigert, kann der Spielbetrieb vom Personal verwehrt werden.

10)Die Sportausübung ist nur symptomfreien Personen gestattet. Sportler*innen, die entsprechende Krankheitssymptome aufweisen, bleiben zu Hause. Ihnen ist die Teilnahme an einem Trainingsbetrieb nicht gestattet.

(11)Risikogruppen und deren Angehörige sind besonders zu schützen und sollten deshalb nur Individualtraining betreiben.

(12)Ein Wettkampfbetrieb ist ausgeschlossen.

(13)Gegenseitige Rücksichtnahme ist eine Selbstverständlichkeit.

(14)Nicht ins Gesicht fassen, kleines Handtuch zum Schweiß abwischen mitbrin-gen.

(15)Husten und Niesen in die Ellenbeuge oder in ein Taschentuch, welches sofort danach in einer eigenen Abfalltüte entsorgt wird.

(16)Handdesinfektion nach Kontakt zu potentiell infektiöser Oberfläche (v.a. Tür-klinke, Klobrille, Wasserhahn etc.) oder nach Kontakt zu eigenen Körperflüssigkei-ten.

(17)Die Anreise zur Sportstätte erfolgt unter Beachtung der Abstandsregeln im Pri-vat-PKW oder mit dem Fahrrad bzw. zu Fuß, Fahrgemeinschaften werden ausge-setzt. Längere Anfahrtszeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln sind zu vermeiden, dort ist auf jeden Fall ein Mundschutz zu tragen.

Die oben genannten Leitlinien sind durch Mitwirkungfolgender Personen entstan-den:Dr. Sven Wesner,BundestrainerOliver Pettke, SportreferentinKarin Krasenbrink, Geschäftsführerin des Paderborner Squash Club Anna Wedegärtner, Vizepräsident Strategie und ManagementChristian Oswald und dieverbandseigene Taskforce zum Thema Coronavirus

Adresse

Königstor 30
Kassel
34117

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 14:45 - 23:30
Mittwoch 14:45 - 23:30
Donnerstag 14:45 - 17:00
Freitag 14:45 - 23:30
Samstag 09:00 - 18:00

Telefon

+49561103523

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