17/06/2026
Wer sich von einer zentralen Wärmeversorgung abkoppelt und eine eigene Heizung einbaut, geht oft davon aus, dass damit auch alle laufenden Kosten enden. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt: So einfach ist es nicht immer.
In dem Fall ging es um eine Reallast im Grundbuch. Der Grundpreis für ein gemeinsames Heizwerk sollte auch dann weitergezahlt werden, wenn ein Eigentümer die Versorgung nicht mehr nutzt. Der BGH stellte klar, dass eine solche Zahlungspflicht dem Grunde nach bestehen kann.
Gleichzeitig darf der Berechtigte aber nicht beliebige Kosten verlangen. Entscheidend bleibt, was im Grundbuch und in der zugrunde liegenden Bewilligung konkret geregelt ist.
Mehr dazu im aktuellen Blogartikel der Kanzlei Bauer & Kollegen. Den Link finden Sie in der Bio.