KU Gesundheitsmanagement

KU Gesundheitsmanagement Das Fachmagazin für Entscheider im Gesundheitswesen Erscheinungsweise: Die KU Gesundheitsmanagement erscheint zwölf Mal jährlich.

Die KU Gesundheitsmanagement ist eine der führenden Fachzeitschriften für das Management in Gesundheitsunternehmen, vor allem in Krankenhäusern. Zu ihren Lesern gehören Führungskräfte im kaufmännischen Bereich, aber auch Ärztliche Direktoren, Pflegedirektoren sowie die mittlere Führungsebene – Controller, IT-Leiter, technische Leiter. Charakteristisch ist neben der breiten Themenpalette – von aktu

ellen Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung über Finanzierungsfragen, Qualitätssicherung, Prozess- und Organisationsentwicklung, Personalmanagement und Förderung von Innovationen – die Behandlung einer komplexen Fragestellung in einem Titelthema, das den Schwerpunkt jedes Heftes bildet. Dabei gelingt es der Redaktion immer wieder, Themen aufzuspüren und frühzeitig zu behandeln, die morgen die Branche bewegen werden. Qualitätsmanagement, Finanzmanagement, das Problem der alten Patienten und auch das Organisationsmanagement gehören dazu. KU special: Ergänzend und noch umfangreicher behandelt werden besonders interessante Themen mehrmals jährlich in kostenlos für Abonnenten beiliegenden Specials. Sonderhefte: Weitere Themen wie Integrierte Versorgung, Demografie und Green Hospital werden ausführlich in Sonderheften behandelt, ebenso gesetzliche Grundlagen wie Fallpauschalenkataloge und Deutsche Kodierrichtlinien.

Universitätsklinika: Pauschale Kürzungen gefährden Universitätsmedizin: Strukturreformen statt undifferenzierter Sparpol...
16/06/2026

Universitätsklinika: Pauschale Kürzungen gefährden Universitätsmedizin: Strukturreformen statt undifferenzierter Sparpolitik

Berlin. Anlässlich der Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundestag und Bundesrat warnen die Universitätsklinika vor weitreichenden wirtschaftlichen Folgen. Die pauschalen Einsparmaßnahmen verschärfen die bereits bestehenden strukturellen Finanzierungsprobleme der Universitätsklinika deutlich. Ohne Anpassungen des Gesetzes und finanzielle Entlastung der Universitätsklinika drohen den Ländern erhebliche zusätzliche finanzielle Lasten.

„Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz setzt die Bundesregierung trotz der großen Herausforderungen in der Krankenhauslandschaft weiterhin auf Einsparungen nach dem Rasenmäher-Prinzip. Es gibt kein klares Zielbild und dementsprechend auch keine differenzierte Ausrichtung. Statt strukturelle Fehlentwicklungen und Überkapazitäten anzugehen, werden Sparmaßnahmen pauschal vorgesehen – unabhängig von der Bedeutung einzelner Einrichtungen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten, für Innovation und Forschung“, erklärt Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). „Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen bei gleichzeitigem Erhalt einer qualitativ hochwertigen und zukunftsfesten Gesundheitsversorgung wird auf diesem Weg nicht gelingen.“

Die Universitätsklinika stehen bereits heute unter massivem wirtschaftlichem Druck. Die Defizite betrugen 2024 über 800 Millionen Euro und werden sich nach aktueller Erhebung des VUD unter den Bedingungen des Gesetzes bereits im kommenden Jahr mehr als verdoppeln. Damit geraten die Universitätsklinika endgültig in eine Situation, in der ihre Versorgungsaufgaben dauerhaft nur defizitär erbringbar sind.

Relevanz der Universitätsklinika

Universitätsklinika decken im deutschen Gesundheitssystem ein einzigartiges Leistungsprofil ab. Sie erbringen Spitzenmedizin, darunter Organtransplantationen, komplexe onkologische Therapien und die Versorgung seltener Erkrankungen, und übernehmen zugleich zentrale Aufgaben der Regelversorgung. In Krisensituationen sind sie unverzichtbar, etwa bei Pandemien oder anderen Ausnahmelagen sowie Konfliktszenarien, und tragen darüber hinaus durch ihre Rolle in der 24/7 Notfallversorgung maßgeblich zur Versorgungssicherheit bei.

Pauschale Kürzungen gefährden genau diese Funktionen. Die jetzige Finanzierung ist in erster Linie auf standardisierte und häufige Leistungen ausgerichtet und vernachlässigt damit systematisch den Versorgungsauftrag der Universitätsmedizin. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschärft diese strukturelle Schieflage weiter. Die Folge ist eine nochmals verschärfte Unterfinanzierung, die nur noch durch erhebliche Unterstützungsleistungen der Bundesländer und damit zu Lasten der Landeshaushalte kompensiert werden kann. Das kann auf Dauer keine tragfähige Lösung sein.

„Die Situation der Krankenhäuser in Deutschland ist Ausdruck vernachlässigter Strukturreformen. Es bleibt abzuwarten, ob in den Bundesländern notwendige Anpassungen der Krankenhausplanung erfolgen, Einrichtungen transformiert oder auch geschlossen werden. Die Abschwächung der Krankenhausreform hat den Veränderungsdruck bereits reduziert. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz führt zu einer Verschärfung der defizitären Situation. Ohne echte Strukturveränderungen wird es weder eine effizientere Krankenhausversorgung noch eine wirtschaftlich stabile Universitätsmedizin geben“, betont Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD.

Quelle: Verband der Universitätsklinika Deutschlands

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Universitätsklinika: Pauschale Kürzungen gefährden Universitätsmedizin, Strukturreformen benötigt statt undifferenzierter Sparpolitik

Geburtshilfe immer aufwändiger und wenig kostendeckend: Aktuelle Studie des Deutschen KrankenhausinstitutsDüsseldorf. In...
16/06/2026

Geburtshilfe immer aufwändiger und wenig kostendeckend: Aktuelle Studie des Deutschen Krankenhausinstituts

Düsseldorf. In immer weniger Krankenhäusern sind Geburten möglich. In den verbleibenden Geburtshilfen ist die Versorgung der werdenden Mütter zunehmend aufwändiger. Dabei sind die Erlöse vielfach nicht mehr kostendeckend. Eine neuere Entwicklung stellt die Einrichtung von Hebammenkreißsälen (HKS) dar. Das sind wesentliche Ergebnisse der DKI-Studie „Kompendium Geburtshilfe“ für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Ziel des Kompendiums ist es, aktuelle Entwicklungen und künftige Perspektiven in der Geburtshilfe aufzuzeigen. Die Ergebnisse basieren auf einer Repräsentativbefragung von 218 Krankenhäusern mit Geburtshilfe sowie Analysen amtlicher Statistiken.

Weitere Ergebnisse der Studie

* Innerhalb von 25 Jahren reduzierte sich der Anteil der Krankenhäuser mit Geburtshilfen von 52 % auf 39 %.

* Die durchschnittliche Anzahl von Geburten je Geburtshilfe stieg in dieser Zeit um 60 % von 712 auf 1.133.

* In 75 % der Krankenhäuser übersteigen die Kosten der Geburtshilfe die Erlöse.

* Mehr als die Hälfte der Kliniken gaben an, dass die Mütter älter geworden sind (76 %), sie einen hohen Body-Mass-Index (70 %) und mehr psychosozialen Unterstützungsbedarf haben (59 %)

* Im Jahr 2000 lag der Anteil der normalen (Spontan-)Geburten an allen Entbindungen bei 72 %. Bis zum Jahr 2024 reduziert sich dieser Anteil auf rund 60 %. Der Anteil der Kaiserschnitte nahm von im Jahr 2000 um 11 % bis zum Jahr 2010 zu und hat sich seitdem kaum noch erhöht.

Der überwiegende Teil der Geburten in Deutschland findet im Krankenhaus statt. Im Jahr 2024 wurden 98 % aller Kinder im Krankenhaus geboren. Infolge des allgemeinen Geburtenrückgangs ist dort die Anzahl der Geburten zwischen 2000 und 2024 von 746.625 Geburten auf 654.615 gesunken (-14 %). Im Jahr 2000 wurden noch in mehr als der Hälfte der Krankenhäuser (52 %) Frauen entbunden. Bis zum Jahr 2023 reduzierte sich der Anteil der Kliniken mit Entbindungen auf 39 %. Dadurch ist die durchschnittliche Anzahl von Entbindungen je Krankenhaus im Zeitraum von 2000 bis 2024 von 712 auf 1.133 gestiegen. Das entspricht einer Steigerung um fast 60 %. Die Geburten konzentrieren sich zunehmend auf größere Krankenhäuser.

Verschiebung bei Art der Geburten

Auch bei der Art der Geburt hat es Verschiebungen gegeben. Im Jahr 2000 lag der Anteil der normalen (Spontan-)Geburten an allen Entbindungen bei 72 %. Bis zum Jahr 2024 reduziert sich dieser Anteil auf rund 60 %. Der Anteil der Kaiserschnitte nahm bis zum Jahr 2010 auf 32% aller Geburten zu und hat sich seitdem kaum noch erhöht. Drei Viertel der befragten Geburtshilfen erwarteten für das Jahr 2025, dass die Kosten ihrer Abteilung die Erlöse übersteigen würden. Der negative Trend aus früheren DKI-Befragungen zur wirtschaftlichen Lage in der Geburtshilfe setzt sich damit fort.

Nahezu alle Krankenhäuser haben in den letzten Jahren Veränderungen bei ihrer Patientenklientel wahrgenommen. Mehr als die Hälfte der Kliniken gab an, dass die Mütter älter geworden sind (76 %), sie einen hohen Body-Mass-Index (70 %) und mehr psychosozialen Unterstützungsbedarf haben (59 %). Dahingegen hat das Wissen über die Geburt (17 %) oder über die Säuglingspflege (5 %) aus Sicht der Kliniken kaum zugenommen. Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die Versorgung der (werdenden) Mütter in den letzten Jahren für die Krankenhäuser aufwändiger geworden ist.

Eine relative neue Entwicklung stellt die Einrichtung von Hebammenkreißsälen (HKS) dar. Knapp die Hälfte der befragten Häuser hat zum Befragungszeitpunkt einen Hebammenkreißsaal eingerichtet (33 %) oder plante dies (11 %). Als Gründe für die Einführung wurden insbesondere der Wunsch der werdenden Mütter genannt sowie die Möglichkeiten der Mitarbeiterbindung und Personalgewinnung.

Das vollständige „Kompendium Geburtshilfe“ mit allen Ergebnissen steht unter ww.dki.de zum kostenlosen Download zur Verfügung. Auf einem ebenfalls kostenlos verfügbaren Factsheet zur Geburtshilfe sind die wichtigsten Ergebnisse auf einer Seite zusammengefasst.

Quelle: Deutsches Krankenhausinstitut GmbH

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Geburtshilfe wird laut aktueller Studie des Deutschen Krankenhausinstituts immer aufwändiger und wenig kostendeckend.

Honorararztfrei – 0,0 Prozent: Das Aus für Honorarärzte im KrankenhausAlkoholfreie Getränke erfreuen sich immer größerer...
15/06/2026

Honorararztfrei – 0,0 Prozent: Das Aus für Honorarärzte im Krankenhaus

Alkoholfreie Getränke erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Ein Alkoholgehalt von 0,0 Prozent in Bier und anderen Getränken ist der Gesundheit durchaus förderlich. Mit der Entscheidung des BSG vom 13.11.2025 (Az. B 12 BA 4/23 R; vgl. auch erste Bewertung der Pressemitteilung durch Ettwig, KU-Gesundheitsmanagement 1/2026, S. 12) werden jetzt Krankenhäuser honorararztfrei.

0,0 Prozent Honorararzt heißt die neue Devise des BSG. Und man darf bezweifeln, dass das der Gesundheit der Patientinnen und Patienten immer gut tun wird. Zu dem genannten Urteil liegen nun endlich die Entscheidungsgründe vor. Diesmal hat sich das BSG wirklich Zeit gelassen. Kläger war ein Nephrologe, der Mitgesellschafter in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) war, die eine nephrologische Praxis betrieb. Die BAG hatte mit einem Krankenhaus einen Kooperationsvertrag über die Erbringung nephrologischer Leistungen abgeschlossen. Sowohl die Inhaber der BAG als auch dort angestellte Ärztinnen und Ärzte erbringen die nephrologischen Leistungen des Krankenhauses.

Der Kooperationsvertrag eröffnete der BAG weitgehende Freiheits- und Entscheidungsrechte. Und doch kam das BSG in seiner Bewertung zu dem Ergebnis, dass die jeweils einzelnen Tätigkeiten der Ärztinnen und Ärzte als Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn anzusehen sind. Dabei machte es keinen Unterschied zwischen den Ärzten, die Inhaber der BAG waren, und denjenigen, die dort angestellt waren. Damit bildet dieses Urteil vermutlich einen Schlusspunkt in einer ganzen Reihe von Entscheidungen, die den Einsatz von Honorarärzten immer weiter eingeschränkt haben.

Das konnte man dem Grunde nach schon der Pressemitteilung des BSG im November entnehmen. Spannend war bis zuletzt, ob die Entscheidungsgründe zumindest bestimmte, eng begrenzte Honorararzt-Konstellationen nicht als Beschäftigung ansehen würden. Doch dem ist nicht so. Der Honorararzt im Krankenhaus ist Geschichte! Es bleiben keine Konstellationen mehr übrig, bei denen man hoffen könnte, dass sie zukünftig in Statusklärungsverfahren von der Deutschen Rentenversicherung Bund als selbständig anerkannt würden. Lediglich zwei kleine Klarstellungen bringen ein wenig mehr Sicherheit für die Krankenhäuser. Zum einen grenzte man die Honorarärzte von den Konsiliarärzten ab, deren Einsätze im Krankenhaus man nach wie vor nicht als sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung ansieht. Den „echten“ Konsiliararzt, den man nur punktuell heranzieht, weil man im Krankenhaus eine bestimmte Fachlichkeit nicht vorhält, gibt es weiterhin.

Honorararztverträge nicht in Konsiliararztverträge ummünzen

Das sollte aber nicht dazu animieren, Honorararztverträge in Konsiliararztverträge umzumünzen. Das wird sicher schiefgehen. Zum anderen hat das BSG (erneut) betont, dass die Feststellung der Versicherungspflicht aufgrund Beschäftigung nicht die gesamte Laufzeit des Vertrages umfasst, sondern nur die Ausübung von Einzelaufträgen. Für einen Honorararzt, der z. B. nur an einem Tag pro Woche in einem Krankenhaus als Operateur tätig ist, gilt daher die tägliche Beitragsbemessungsgrenze und nicht die monatliche. Das macht bei der nachträglichen Beitragsermittlung für die nicht verjährten Jahre einen wirtschaftlich ganz erheblichen Unterschied.

Für die Krankenhäuser besteht nun Handlungszwang. Sie müssen damit rechnen, dass man bei künftigen Betriebsprüfungen einen besonderen Fokus auf das Thema Honorarärzte (und Honorarkräfte im Übrigen!) legt. Zum einen muss man bestehende Verträge neu verhandeln und gestalten. Da bleibt nach Auffassung des Autors nur die Anstellung im Rahmen von Teilzeitarbeitsverhältnissen. Dort können und sollten dann aber die arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden, um zumindest ein hohes Maß an Flexibilität für die Krankenhäuser zu bewahren. Zum anderen sollte unbedingt die Vergangenheit korrigiert werden. Etwaige offene Beiträge sollten nachgezahlt werden. Das ist allemal billiger, als wenn der nächste Betriebsprüfer zusätzlich Säumniszuschläge aufschlägt.

Autor: Rechtsanwalt Volker Ettwig, Certified Compliance Expert, Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB, [email protected]

Artikel erschienen in KU Gesundheitsmanagement 06/2026.

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0,0 Prozent Honorararzt. Und es darf bezweifelt werden, dass das der Gesundheit der Patientinnen und Patienten immer guttun wird.

Mehr Belastungen und ein Schweigegeld für die Pflege: Pflegekammer NRW kritisiert Pflegeneuordnungsgesetz: Pflegebedürft...
15/06/2026

Mehr Belastungen und ein Schweigegeld für die Pflege: Pflegekammer NRW kritisiert Pflegeneuordnungsgesetz: Pflegebedürftige und Angehörige sollen stärker belastet werden, während echte Strukturreformen ausbleiben

Düsseldorf. Das Pflegeneuordnungsgesetz verspricht Reformen – liefert aber keine. Während Pflegebedürftige und pflegende Angehörige künftig stärker belastet werden sollen, bleibt die strukturelle Stärkung der professionellen Pflege erneut aus. Die Pflegekammer NRW fordert deshalb echte Transformation und pflegerische Teilhabe.

Der Referentenentwurf sieht unter anderem höhere Eigenanteile für Pflegebedürftige, reduzierte Rentenansprüche für pflegende Angehörige und Einschränkungen bei der Mitversicherung von Ehepartner*innen vor. Gleichzeitig sollen zehn Millionen Euro für Modellvorhaben für neue Versorgungsformen in der Pflege be-reitgestellt werden.

Politisches Schweigegeld statt Strukturreformen

„Pflegebedürftige und Angehörige sollen die Rechnung bezahlen, während die Profession Pflege mit zehn Millionen Euro abgespeist wird. Das ist keine Reform. Das ist politisches Schweigegeld für eine Berufsgruppe, die seit Jahren auf die notwendige Transformation wartet“, sagt Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW.

Gleichzeitig bleibt eines der größten Potenziale zur Stabilisierung des Systems weitgehend ungenutzt: die professionelle Pflege. „Obwohl seit Jahren bekannt ist, dass erweiterte und akademische Pflegekompetenzen Versorgungsengpässe entschärfen und die Qualität der Versorgung verbessern können, finden sich hierzu im Gesetzentwurf kaum verbindliche Regelungen. Die vorgesehenen zehn Millionen Euro ändern daran nichts. Sie ersetzen keine Reform, sondern verdecken ihr Ausbleiben.“

Die Pflegekammer NRW kritisiert zudem, dass die Profession Pflege auf Bundesebene weiterhin nicht ausreichend in Reformprozesse einbezogen wird. „Die Selbstverwaltung der Pflege mit ihren Rechten und Pflichten muss mit über die Zukunft der Pflege entscheiden“, sagt Sandra Postel. „In Nordrhein-Westfalen zeigen die Erfahrungen unserer Zusammenarbeit als Pflegekammer mit der Landesregierung, dass pflegefachliche Expertise zu tragfähigeren und zukunftsorientierten Lösungen führt. Eine moderne Versorgungsstruktur braucht eine starke, professionalisierte Pflege und ein klar geregeltes Zusammenspiel mit qualifizierten Hilfs- und Assistenzkräften.“

Digitalisierung unterstützt Pflege – ersetzt sie aber nicht

Die vorgesehenen Investitionen in digitale Dokumentation und Assistenzsysteme können aus Sicht der Pflegekammer NRW einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung leisten. Sie dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die zentralen strukturellen Probleme der Pflege ungelöst bleiben. „Das Geld für fehlendes Personal in digitale Anwendungen zu pumpen, setzt eine Abwärtsspirale in Gang. Wer soll die Digitalisierung dann vorantreiben?“, sagt Sandra Postel. „Technologie kann Pflege unterstützen – sie ersetzt aber weder Pflegefachpersonen noch die notwendigen Reformen. Wer die Profession weiter schwächt und gleichzeitig auf Digitalisierung setzt, schafft neue Abhängigkeiten statt nachhaltiger Lösungen.“

Für die Pflegekammer NRW steht fest: Ohne eine konsequente Stärkung der Profession Pflege werden die Herausforderungen der Versorgung nicht zu bewältigen sein. Statt weiterer Modellvorhaben braucht es jetzt verbindliche Reformschritte und eine systematische Einbindung pflegefachlicher Expertise in politische Entscheidungen. Sandra Postel: „Unser Pflege- und Gesundheitssystem braucht Veränderung. Aber Veränderung darf nicht bedeuten, die Last immer weiter auf Pflegebedürftige und Familien abzuwälzen. Wer Pflege zukunftsfest machen will, muss endlich die Profession Pflege stärken. Alles andere verschiebt die Probleme nur in die Zukunft.

Quelle: Pflegekammer Nordrhein-Westfalen

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Das Pflegeneuordnungsgesetz verspricht Reformen – liefert aber keine. Die Pflegekammer NRW fordert echte Transformation.

Andrea Aulkemeyer verstärkt Vorstand der Mühlenkreiskliniken: Erfahrene Krankenhausmanagerin übernimmt Verantwortung für...
12/06/2026

Andrea Aulkemeyer verstärkt Vorstand der Mühlenkreiskliniken: Erfahrene Krankenhausmanagerin übernimmt Verantwortung für zentrale Zukunftsthemen

Kreis Minden-Lübbecke. Die Mühlenkreiskliniken erweitern ihren Vorstand: Andrea Aulkemeyer übernimmt künftig Verantwortung für zentrale strategische Bereiche des kommunalen Gesundheitsunternehmens. Mit der Diplom-Kauffrau gewinnen die Mühlenkreiskliniken eine erfahrene Krankenhausmanagerin mit langjähriger Expertise in den Bereichen Krankenhausentwicklung, Strukturierung und Bau. Der Beschluss im Verwaltungsrat für Andrea Aulkemeyer fiel einstimmig. Die Berufung als Vorständin erfolgt zum September 2026.

Ihre berufliche Laufbahn begann Andrea Aulkemeyer (62) nach dem Studium der Betriebswirtschaft in Einrichtungen des Gesundheitswesens 1987 zunächst im Krankenkassenbereich, bevor sie früh Verantwortung in Kliniken übernahm. Andrea Aulkemeyer war in unterschiedlichen Führungspositionen als Bereichsleiterin, Geschäftsführerin und Vorständin überwiegend im Gesundheitswesen tätig. So war sie als Vorstandsmitglied der Rhön-Klinikum AG, als Alleingeschäftsführerin der Klinikum Wilhelmshaven gGmbH, als Vizepräsidentin und Vorständin für Wirtschaftsführung und Administration der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) sowie als Vorständin für die Deutsche Messe AG tätig.

Erfahrung von Andrea Aulkemeyer

Prägend war insbesondere ihre langjährige Tätigkeit für die Rhön-Klinikum AG, wo sie unter anderem als Regional- und Zentralvorständin Verantwortung für zahlreiche Krankenhausstandorte mit Umsatz im Milliardenbereich und Tausenden Beschäftigten trug. Dort begleitete sie Klinikfusionen, Großinvestitionen und Integrationsprozesse.

Bei der renommierten MHH mit etwa 11.000 Beschäftigte und 1.520 Betten verantwortete sie unter anderem die wirtschaftliche Stabilisierung und Konsolidierung sowie eine Ideenskizze zur baulichen Entwicklungsplanung, mit der der Grundstein und die Voraussetzung für die Realisierung eines Ersatzneubaus für die Krankenversorgung gelegt wurde. Die Themen Neubauplanung und strategische Weiterentwicklung von Krankenhausstrukturen ziehen sich wie ein roter Faden durch ihre berufliche Laufbahn.

Als Vorständin der Deutschen Messe AG hat Andrea Aulkemeyer Erfahrungen außerhalb der Gesundheitsbranche gesammelt. Den Weg zurück ins Krankenhaus wählt sie, weil Tätigkeit für und im Krankenhaus für sie bedeutet, Menschen in Ausnahmesituationen, in für sie jeweils gesundheitlich schwierigen Situationen zu unterstützen. „Eine berufliche Tätigkeit im Krankenhaus ist damit in hohem Maße sinnstiftend und befriedigend“, sagt Andrea Aulkemeyer.

Erfahrung aus Gremien und Verbänden

Die neue Vorständin bringt darüber hinaus umfangreiche Erfahrung aus Gremien- und Verbandsarbeit mit. Sie war unter anderem in verschiedenen Landeskrankenhausgesellschaften, Fachgremien der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie im Verband der Universitätsklinika Deutschlands engagiert. Ehrenamtlich war Andrea Aulkemeyer viele Jahre als stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Altenheimstiftung LOTTO Niedersachsen tätig, die mehrere Seniorenheime betreibt.

Das Mandat des Sanierungsvorstands Frank Ohi läuft zum Ende September 2026 aus, so dass eine geordnete Übergabe der Amtsgeschäfte erfolgen kann. „Ich danke Herrn Ohi schon jetzt für seine geleistete Arbeit bis hierher. Er hat zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden den Mühlenkreiskliniken den entscheidenden Schwung für einen Turnaround gegeben. Dieser Turnaround ist im ersten Quartalsergebnis 2026 deutlich sichtbar geworden. Jetzt gilt es, die angefangene Arbeit fortzuführen“, sagt der Verwaltungsratsvorsitzende und Landrat Ali Doğan.

Quelle: Mühlenkreiskliniken AöR

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Andrea Aulkemeyer verstärkt Vorstand der Mühlenkreiskliniken und übernimmt Verantwortung für zentrale Zukunftsthemen.

Pharmaindustrie muss ihren Beitrag leisten: Politik darf vor Drohgebärden der Pharmaindustrie nicht einknickenBerlin. Da...
12/06/2026

Pharmaindustrie muss ihren Beitrag leisten: Politik darf vor Drohgebärden der Pharmaindustrie nicht einknicken

Berlin. Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) wird am 12. Juni 2026 in erster Lesung im Bundestag beraten. Im Rahmen des Gesetzes soll auch die Pharmaindustrie einen Beitrag zur Finanzkonsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) leisten, die vor einem Defizit von 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr steht. Zu den geplanten Maßnahmen gehört die befristete Erhöhung des Herstellerrabatts auf patentgeschützte Arzneimittel um 3,5 Prozent ab 1. Januar 2027 und die Einführung eines dynamischen Herstellerrabatts ab 1. Juli 2027. Dagegen läuft die Branche Sturm, droht mit Gewinneinbrüchen, der Streichung von Investitionen und Abwanderung. Dazu sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„In den vergangenen 15 Jahren haben sich die Ausgaben der GKV für Arzneimittel mehr als verdoppelt. 2025 haben sie einen Rekordwert von 60 Milliarden Euro erreicht und der Aufwärtstrend ist ungebrochen. Gleichzeitig verzeichnet die Pharmaindustrie Rekordgewinne. So hat etwa der Hersteller Eli Lilly 2025 seinen Gewinn mit 20,6 Milliarden Dollar im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt. Boehringer Ingelheim machte einen Rekordumsatz von fast 28 Milliarden Euro. Dass nun ausgerechnet diese beiden Hersteller damit drohen, von geplanten Investitionen in Deutschland wieder abzusehen, wenn der Bundestag das BStabG mit den geplanten Maßnahmen für patentgeschützte Arzneimittel durchsetzt, ist scheinheilig. Die Politik darf vor solchen Drohgebärden nicht einknicken.

Politik ist Pharmaindustrie schon entgegenkommen

Mit dem Kabinettsentwurf ist die Bundesregierung den Arzneimittelherstellern bereits entgegengekommen, indem sie den Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit abgeschwächt hat. Diese hatte vorgeschlagen, den aktuell geltenden Herstellerrabatt von sieben Prozent auf 14 Prozent zu erhöhen. Wenn die Politik den Herstellern jetzt noch weiter entgegenkommt, macht sie sich unglaubwürdig. Denn Standortpolitik ist Sache des Staates, nicht der GKV. Zumal auch die Arbeitgeber der Pharmaindustrie von stabilen Beiträgen profitieren. Bereits der Sachverständigenrat für Gesundheit und Pflege hat in seinem Gutachten zu Arzneimittelpreisen 2025 analysiert, dass sich kein Zusammenhang zwischen Arzneimittelpreisen und Standortentscheidungen pharmazeutischer Unternehmen nachweisen lässt. Wichtiger seien die Rahmenbedingungen für Forschung, Digitalisierung und Genehmigungsverfahren.

Wir brauchen eine faire Kostenverteilung und die Versorgung muss bezahlbar bleiben. Immer höhere Gewinne der Pharmaindustrie auf Kosten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler darf es nicht geben.“

Quelle: Verband der Ersatzkassen e. V.

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Pharmaindustrie muss ihren Beitrag leisten und Politik darf vor Drohgebärden der Pharmaindustrie nicht einknicken

Asklepios eröffnet fünftes ambulantes OP-Zentrum in Hamburg-Volksdorf: Infrastruktur für die Medizin von morgenHamburg. ...
11/06/2026

Asklepios eröffnet fünftes ambulantes OP-Zentrum in Hamburg-Volksdorf: Infrastruktur für die Medizin von morgen

Hamburg. Die Asklepios Kliniken setzen ihren strategischen Kurs beim Ausbau ambulanter Strukturen konsequent fort. Mit dem neuen Asklepios OP-Zentrum (AOP) in Hamburg-Volksdorf (Halenreie 42) nimmt mittlerweile der fünfte ambulante Operationsstandort in der Hansestadt den Betrieb auf. Die anderen, bereits eröffneten Standorte befinden sich auf dem Gelände der Asklepios Kliniken Altona, Nord-Heidberg, St. Georg sowie im Asklepios MVZ an der Kampnagelfabrik. Nach dem erfolgreichen ersten OP-Tag Ende April wurde das hochmoderne, 623 Quadratmeter große Zentrum am Freitag im Rahmen eines feierlichen Eröffnungsevents offiziell eröffnet. Asklepios reagiert damit direkt auf die massiv gestiegene Nachfrage nach ambulanten OP-Slots und schafft eine hochspezialisierte Infrastruktur. Herzstück ist das seit 2022 kontinuierlich weiterentwickelte „Fast-Track“-Konzept. Dieses garantiert optimierte, hocheffiziente und patientenorientierte Abläufe.

Joachim Gemmel, CEO der Asklepios Kliniken, erklärt dazu: „Der Trend zur Ambulantisierung ist unumkehrbar und gewinnt durch den gesetzlichen Rahmen wie die Hybrid-DRGs massiv an Dynamik. Mit dem neuen Standort in Volksdorf setzen wir ein starkes Zeichen für eine zukunftssichere, wohnortnahe Versorgung.“ Asklepios habe seit dem Start seines Fast-Track-Konzepts im Jahr 2022 eine enorme Expertise aufgebaut. „Dass wir dieses Zentrum zu 100 Prozent aus eigenen Mitteln in einer Rekordzeit von nur sieben Monaten realisiert haben, unterstreicht unsere Entschlossenheit und Umsetzungsstärke als führender Gesundheitsanbieter in Hamburg“, so Gemmel. Er ist zugleich Sprecher der Geschäftsführung der Hamburger Asklepios Kliniken.

Das AOP-Konzept versteht sich als Full-Service-Plattform. Das inzwischen 81-köpfige fachübergreifende Asklepios-Mitarbeiterteam für die fünf AOP-Zentren (bestehend aus Anästhesist:innen, Anästhesie- und OP-Pflege sowie Empfang) stellt die komplette operative Infrastruktur. Dass man dieses Angebot dringend benötigt, zeigen die Zahlen. Bereits im Jahr 2025 wurden knapp 10.000 Operationen in den Hamburger Zentren durchgeführt. Aktuell kooperieren bereits 19 angeschlossene Praxen sowie die Asklepios Kliniken Nord, Altona und St. Georg mit dem Netzwerk.

Modernste Technik und Raumklasse 1b für sehr hohe Sicherheit

Das neue Zentrum verfügt über drei hochmoderne OP-Säle, elf Aufwachraumplätze sowie einen integrierten Sprechstundenbereich mit zwei Untersuchungszimmern. Diesen betreibt zukünftig ein eigenes Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) von Asklepios. Ein entscheidendes Qualitätsmerkmal: Alle OP-Zentren von Asklepios werden konsequent in der Raumklasse 1b errichtet, in der die Luft dreistufig gefiltert wird. Das Leistungsspektrum der AOP-Zentren ist breit gefächert. Es umfasst die Orthopädie, HNO, Chirurgie (AVC), Urologie, Gynäkologie, Plastische Chirurgie, Augenheilkunde sowie die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG).

PD Dr. med. Sara Sheikhzadeh, Chief Medical Officer (CMO) der Asklepios Kliniken, betont den medizinischen Mehrwert: „Medizinische Qualität und Patientensicherheit stehen bei unseren Fast-Track-Einheiten an oberster Stelle. Durch die höchste Reinraumklasse 1b sind wir optimal aufgestellt, um auch komplexe Eingriffe – etwa im Bereich der Orthopädie – zukunftssicher ambulant zu versorgen.“ Und weiter: „Uns geht es aber um mehr als nur die reine Operation: Gemeinsam mit unseren Partnern entwickeln wir integrierte Gesamtkonzepte. Das reicht von der physiotherapeutischen OP-Vorbereitung bis hin zu einem exakt abgestimmten, modernen Schmerzkonzept, damit unsere Patientinnen und Patienten schnell und schmerzarm in ihren Alltag zurückkehren können.“

Starker Partner für die niedergelassene Ärzteschaft

Ein entscheidender strategischer Vorteil des Asklepios-Modells ist die Öffnung für den niedergelassenen Sektor. Dank insgesamt 5,5 eigener Anästhesie-KV-Sitze bietet Asklepios freiberuflichen Kolleginnen und Kollegen, die händeringend nach modernen OP-Kapazitäten zur Versorgung ihrer Patient:innen suchen, eine verlässliche Heimat. Wie eng verzahnt und bedarfsorientiert dieses System agiert, zeigt sich auch an anderen Standorten. In St. Georg hat man auf explizite Anfrage von Praxen und der KV Hamburg eine spezialisierte Struktur geschaffen. Darin versorgt man mittlerweile jährlich rund 500 Kinder, die Operationen im Bereich HNO benötigen. Die HNO-Abteilung der Asklepios Klinik St. Georg versorgt diese operativ. Mit der Standorteröffnung in Volksdorf schließt Asklepios eine wichtige Versorgungslücke im Hamburger Nordosten und festigt seine Rolle als Schrittmacher der modernen ambulanten Medizin.

Quelle: Asklepios Kliniken

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Asklepios Kliniken setzen ihren Kurs beim Ausbau ambulanter Strukturen fort: fünftes ambulantes OP-Zentrum in Hamburg eröffnet.

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