19/04/2021
Also ihr lieben 🙋🏼♀️ es geht weiter... für die Fußpflege, die am 1.03 öffnen durfte gilt keine testpflicht ... nur für die Gesichtsbehandlungen und Nagelpflege!
Ich freue mich weiterhin auf euch ❤️
Wichtiger Hinweis: Das NRW-Gesundheitsministerium hat festgestellt, dass der Kreis Soest bei der Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt. Deswegen wird die Corona-Notbremse nach der Coronaschutzverordnung NRW angeordnet. Sie gilt ab morgen, Dienstag, 20. April. Der Kreis Soest nutzt die mögliche Testoption. Das bedeutet:
➡️Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleister und Institutionen des öffentlichen Lebens, bei denen seit dem 8. März Lockerungen gelten, müssen ab dem 20. April nicht wieder schließen, sondern können Kunden sowie Besucher weiter einlassen, wenn sie einen negativen Schnelltest von einer anerkannten Teststelle (schriftlich oder digital) vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. So bleibt zum Beispiel der Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click & Meet) möglich.
Alle Schnelltestzentren im Kreis Soest findet Sie hier: https://j.mp/2QzIGGe
➡️Darüber hinaus gelten die mit der Corona-Notbremse einhergehenden Kontaktbeschränkungen (wie vor dem 8. März): Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
Der Kreis Soest erlässt dazu eine entsprechende Allgemeinverfügung, gültig ab 20.04.2021. Neben der oben erwähnten Testoption, verfügt die Allgemeinverfügung im Kreis Soest auch folgendes:
➡️Als besondere Schutzmaßnahme ordnet die Allgemeinverfügung bei der gemeinsamen Nutzung von Kraftfahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen Maskenpflicht (medizinische Maske) für alle Insassen an, also auch für den Fahrer.
➡️Alle Besucher von Kindertageseinrichtungen, von Angeboten der Kindertagespflege und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen sowie von Angeboten der Kinderbetreuung in besonderen Fällen (Brückenprojekte) und von Schulen haben im Umkreis von 150 Metern um diese Einrichtungen eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) zu tragen. Das betrifft die dort zu betreuende Personen, Schülerinnen und Schüler, alle dort Beschäftigten sowie alle, die jemanden dorthin begleiten, bringen oder abholen.
Die Allgemeinverfügung vom Kreis Soest finden Sie hier: https://bit.ly/3gmaZmn