22/09/2023
Irreführende Presseaussagen bezüglich der Blutentnahme durch Heilpraktiker
In einer Pressemitteilung der dpa wurde über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 15.06.2023 zu einigen Eigenblutbehandlungen berichtet. Viele Tageszeitungen und Internetnewsportale berichteten über diesen Artikel unter der Schlagzeile: „Heilpraktiker dürfen kein Blut abnehmen“. Erst im nachfolgenden Text wurde dann klargestellt, dass es hier um die Eigenblutverfahren geht.
Die Schlagzeile suggeriert dem Leser jedoch, dass Heilpraktikern die Blutentnahme für Laborzwecke nicht mehr erlaubt ist. Diese Aussage ist falsch und irreführend.
Ich weiße daher ausdrücklich darauf hin, dass die Blutentnahme für Laborzwecke nicht von diesem Urteil betroffen ist und für Heil-praktiker nach § 28 TFG nach wie vor explizit erlaubt!
Quelle: Bund Deutscher Heilpraktiker e.V.