18/06/2026
Der im Entwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehene sog. Fachzahnarztvorbehalt für Kieferorthopädie wäre ein verheerender Eingriff in gewachsene Versorgungsstrukturen. Wenn nur noch Fachzahnärzte für Kieferorthopädie solche Behandlungen durchführen dürften, käme dies für Zahnärzte, die auch kieferorthopädisch arbeiten, einem faktischen Berufsverbot gleich. Die Existenz vieler Praxen würde aufs Spiel gesetzt. Weit über 920.000 Kinder in Deutschland hätten keinen Zahnarzt mehr, der sich um ihre Zahnspange kümmert. 25% der kieferorthopädischen Behandler würden wegfallen. Die flächendeckende kieferorthopädische Versorgung könnte nicht mehr sichergestellt werden. In Bayern wären acht Landkreise unterversorgt und weitere acht von Unterversorgung bedroht. Besonders in ländlichen Räumen würde somit die „Zahnspange“ faktisch zur Privatleistung. Der soziale Status wäre wieder an den Zähnen ablesbar. Deshalb muss die geplante Regelung ersatzlos gestrichen werden!
Der Gesundheits- und Pflegepolitische Arbeitskreis der CSU (GPA) veröffentlicht jeden Donnerstag seine Botschaft der Woche zu aktuellen gesundheits- und pflegepolitischen Themen.
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