16/06/2020
Liebe Mitglieder,
das Land Nordrhein-Westfalen hat am 10.06. mit exakt einer (!!!) Stimme Mehrheit die Einführung des lang befürchteten Gifttiergesetzes beschlossen. Den angenommenen Gesetzentwurf könnt ihr unter folgendem Link einsehenhttps://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-8297.pdf . Wenngleich es noch Veränderungen in den Listen für betroffene Tiere geben soll, so ist die Haltung von allen Arten folgender Gattungen für Privatpersonen ohne Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung nun verboten:
1) Mygalomorphae: Poecilotheria, Illawara, Atrax, Hadronyche
2) Araneomorphae: Loxosceles, Sicarius/ Hexophthalma, Phoneutria, Latrodectus
3) Skorpione: Androctonus, Buthacus, Buthus, Centruroides, Hottentotta, Leiurus, Maurithanibuthus, Mesobuthus, Parabuthus, Tityus, Bothriurus, Hemiscorpius, Nebo
Konkret ist es nun nicht mehr erlaubt o.g. Tiere in NRW zu erwerben, zu züchten oder an Privatpersonen in NRW ab zu geben. Langfristig soll die Haltung von Gifttieren in NRW Zoos, Auffangstationen und Hochschuleinrichtungen vorbehalten sein. Es gibt eine Bestandsschutzregelung die es den Privathaltern ermöglicht bereits vorhandene Tiere weiterhin zu halten, wenn es sich um volljährige Personen handelt, die eine persönliche Zuverlässigkeit (z.B. keine Straftaten unter Alkoholeinfluss) und eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorweisen können. Solltet ihr eure Tiere unter dieser Regelung weiter halten wollen, so muss euer Bestand mit der genauen Aufschlüsselung über Anzahl und Art bis zum 10.12.2020 beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz angemeldet werden. Sollte dies nicht erfolgen begeht ihr eine Straftat die mit bis zu 2 Jahren Freiheitsentzug geahndet werden kann. Solltet ihr euch dafür entscheiden eure Tiere so nicht weiter zu halten, so übernimmt das Landesamt die Abholung und Unterbringung der Tiere auf Kosten des Landes. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Details zu den dahinterliegenden Abläufen in NRW unklar und wir werden euch hier und in der ARACHNE auf dem Laufenden halten. Es ist allerdings bekannt, dass eine Hand voll Sachbearbeiterstellen für die Gifttierthematik geschaffen werden sollen.
Wir als DeArGe sehen den vorliegenden Gesetzentwurf äußerst kritisch und bedauern, dass dieser - entgegen den Empfehlungen die wir, die DGHT, die IGG sowie das Serumdepot in unseren Stellungnahmen zu diesem Bereich gaben – in seiner jetzigen Form verabschiedet wurde. Im Hintergrund laufen bereits Planungen von Vertretern verschiedener Fachverbände Rechtswege gegen diesen Gesetzentwurf einzuleiten.
Für die DeArGe,
Tim Lüddecke
2. Vorsitzender