09/09/2026
💶 Ambulantisierung fördern – aber die dafür notwendige Anästhesie budgetieren? Das passt nicht zusammen.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gelten ab 2027 neue Budgetgrenzen. Der BDA warnt: Diese können ausgerechnet die politisch gewollte Verlagerung von Eingriffen in den ambulanten Bereich ausbremsen.
Denn Anästhesistinnen und Anästhesisten steuern die Zahl der Eingriffe nicht selbst. Sie erbringen ihre Leistungen, weil medizinisch notwendige Operationen anderer Fachgebiete stattfinden. Ist das vergütete Leistungsvolumen der Anästhesie ausgeschöpft, können ambulante Eingriffe trotz vorhandener Kapazitäten möglicherweise nicht mehr durchgeführt werden.
„Wer mehr ambulant operieren will, muss auch sicherstellen, dass die dafür notwendige Anästhesie zur Verfügung steht“, betont BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck.
Besonders problematisch können Budgetgrenzen dort werden, wo eine Behandlung ohne Anästhesie gar nicht möglich ist – etwa bei kleinen Kindern oder Menschen mit Behinderungen.
Der BDA fordert deshalb, zumindest die für ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe notwendigen anästhesiologischen Leistungen von der Budgetierung auszunehmen.
👉 Die vollständige Pressemitteilung:
www.bda.de/pm