21/10/2025
Im Zuge einer sogenannten „Entnazifizierung“ wurde Mitglieder der NSDAP und deren Gliederung oder sonstige „Faschisten“, etwa Ortsbauernführer, erschossen, vielfach auch Beamte und Angestellte der Zivilverwaltung und natürlich Angehörige der Polizei, überhaupt Uniformträger des öffentlichen Dienstes, einerlei ob Eisenbahn, Postbeamte, Feuerwehrleute, Förster, ferner Angehörige des Reichsarbeitsdienstes oder Organisation Todt, darüber hinaus sehr oft sogenannte „Kapitalisten“ wie Gutsbesitzer, Bauern, Ladeninhaber, Hausbesitzer, ferner alle die, die, wie Hitlerjugend, in irgendeiner Weise als potentielle „Partisanen“ angesehen wurden, und sehr oft die Bewohner von Häuser, in denen deutsche Soldaten, oder Waffen gefunden worden waren. Formale Grundlage war der von dem Volkskommissar für Innere Angelegenheiten der UdSSR, Berija, herausgegebene Befehl Br 0016 des NKWD vom 16. Januar 1945. Die Sowjets erschossen oder erschlugen während der Deportationen der „mobilisierten Deutschen“ (mobilizovannych nemcev) alle jene, die aus Kräftemangel nicht Schritt zu halten vermochten, und in den Folterkellern des NKWD starben viele der Verhörten unter unmenschlichen Tortur. Bisweilen wurde, wie die Beispiele Nemmersdorf 1944 und Metgethen 1945 erweisen, die Einwohnerschaft ganzer Ortschaften, Männer, Frauen und Kinder, einfach nur deswegen massakriert, weil es sich bei ihnen um Deutsche gehandelt hat. Für das zügellose Treiben der aufgehetzten sowjetischen Soldateska gab es keine feststehende Regel!“
✠ UNVERGESSENE HELDEN ✠
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