02/06/2026
Die Öffnungszeiten regelt nur das Ladeschlussgesetzt?
Stimmt so nicht ganz, denn Apotheken haben weitere Vorgaben zu ihren Öffnungszeiten.
Wir haben sogenannte Mindestöffnungszeiten, d.h. dann muss eine Apotheke geöffnet sein.
Diese sind bei uns:
Mo- Fr 9- 12Uhr sowie 15- 18Uhr
Sa 9- 12Uhr
Wenn die Apotheke Mi Nachmittag oder Samstag geschlossen bleiben soll muss das bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Auch eine Schließung aufgrund von Notfällen/Problemen ist als Notschließung den entsprechenden Behlrden anzuzeigen/zu beantragen.
Wusstet ihr das?