14/06/2026
KLARTEXT Fachpflege
Definition der Fachpflege
Die Fachpflege in Bayern und der BRD bezeichnet grundsätzlich die berufsmäßige, medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung von Patienten durch staatlich anerkannte Pflegefachpersonen.
Pflegefachleute pflegen und betreuen Menschen aller Altersstufen in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege (Kuration), Altenpflege, Pflege und Begleitung von Menschen mit Behinderung, im Rahmen der Rehabilitation und Palliation.
Sie erheben den individuellen Pflegebedarf, planen, organisieren und dokumentieren den Pflegeprozess. Neben der professionellen Durchführung der (Fach-) Pflege ( Basis- und Medizinische- bzw. Behandlungspflege sowie Spezialpflege) führen sie präventive und gesundheitsfördernde Interventionen durch.
Der Begriff Fachpflege umfasst sowohl die Grundausbildung zur Pflegefachkraft: Pflegefachfrau /Pflegefachmann bzw. Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/In, Altenpfleger/In als auch spezialisierte, weiterbildende Qualifikationen (z. B. Fachkrankenpfleger)
Die Definition der Pflegeberufe in der BRD ist geknüpft an das Pflegeberufegesetz, in Bayern überdies an das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz und die damit verbundenen Verordnungen.
Laut AVPfleWoqG sind ausdrücklich die gesetzlichen Anforderungen im Rahmen der staatlich anerkannten Weiterbildungen als
- Einrichtungsleitung (EL)
- Pflegedienstleitung (PDL) "großer Schein"
- Wohnbereichsleitung / Stationleitung (WBL)
- Praxisanleitung (PA)
- Fachkraft für Gerontopsychiatrische Pflege &
Betreuung
definiert.
Die gesetzliche Interessenvertretung der Berufsfachkräfte im Freistaat ist die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB).
Die Fachpflege gliedert sich in folgende Bereiche:
- Pflegefachkraft (Generalistisch): Die dreijährig
ausgebildete Pflegefachfrau / der
Pflegefachmann. Sie verfügen über
Vorbehaltsaufgaben bei der Pflegeplanung,
Organisation und Durchführung komplexer
Pflegeprozesse.
- Fachkrankenpfleger / Fachpflegekraft
(Spezialisiert): Eine an die dreijährige
Grundausbildung anschließende
Fachweiterbildung, gemäß
DKG-Richtlinien bzw. gemäß dem Standard der
anerkannten Fachgesellschaften und / oder
entsprechender Gremien, wie bspw. der
des Gemeinsamen Bundesausschusses in
Übereinstimmung mit dem SGB.
- Pflegefachassistenz (ehemals Pflegehelfer):
Eine einjährige Ausbildung, die unter Anleitung
der Fachpflege grundpflegerische Tätigkeiten
übernimmt.
Zu den typischen Fachweiterbildungen zählen
- Intensivpflege und Anästhesie
- Überwachungspflege
(Intermediate Care, Stroke Unit Care)
- OP
- Hygiene
- Pädiatrie
- Nephrologie & Dialyse
- Atmungstherapie
- Onkologische Fachpflege
- Paraplegiologie
- Psychiatrische Fachpflege
- Notfallpflege
- Palliativ- und Hospizpflege
- Gerontopsychiatrische Pflege & Betreuung
- Wundfachpflege / Wundtherapie
etc.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationale Rat der Pflege (ICN) definieren Pflege als eigenständige, wissenschaftlich fundierte und ethisch orientierte Profession.
Sie umfasst die eigenverantwortliche Gesundheitsförderung, Prävention, Versorgung kranker und sterbender Menschen sowie die Mitgestaltung von Gesundheitssystemen.
Kernelemente der Profession Pflege nach internationaler Definition:
Autonomie: Pflegende handeln sowohl eigenständig als auch in kollaborativen Teams.
Zielgruppe: Betreuung von Menschen jeden Alters, Familien, Gruppen und sozialen Gemeinschaften, unabhängig davon, ob sie krank oder gesund sind.
Umfang: Förderung von Wohlbefinden, Krankheitsverhütung, physische und psychische Begleitung, Palliativversorgung sowie Eintreten (Advocacy) für soziale Gerechtigkeit.
Spezifische Fachpflege (Specialist Nursing)
Während die Grundpflege grundlegende Bedürfnisse abdeckt, bezieht sich die Fachpflege auf eine vertiefte, wissenschaftlich fundierte und hochspezialisierte Pflegepraxis.
Der Begriff beschreibt Pflegefachpersonen, die sich nach ihrer Grundausbildung in speziellen medizinisch-pflegerischen Bereichen weiterqualifizieren (siehe oben im Text).
Hierbei übernehmen sie komplexe Aufgaben, leiten Pflegeteams bzw. Auszubildende an und sind an der fortlaufenden Qualitätsoptimierung beteiligt.
Der Artikel erhebt in keiner Weise Anspruch auf Vollständigkeit, versucht sich jedoch der Begrifflichkeit in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung und dem gesellschaftlich gewachsenem Auftrag der bezeichneten Profession möglichst umfänglich anzunehmen um ein klareres Verständnis zu ermöglichen.
Martin Weiher-Wolter