06/06/2026
🦉 Die Pflegeeule erklärt:
Wem gehört das Pflegegeld? 💙
Das Pflegegeld gehört grundsätzlich der pflegebedürftigen Person.
Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld an den Pflegebedürftigen, damit die häusliche Pflege organisiert und sichergestellt werden kann.
💡 Das bedeutet:
👉 Der Pflegebedürftige entscheidet selbst, wofür das Pflegegeld verwendet wird.
👉 Häufig wird das Pflegegeld an Angehörige oder andere private Pflegepersonen weitergegeben, die die Pflege übernehmen.
👉 Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, das Pflegegeld vollständig an die pflegende Person auszuzahlen.
⚠️ Wichtig:
Das Pflegegeld ist kein „Lohn" oder Gehalt.
Es ist eine Leistung der Pflegeversicherung zur Unterstützung der häuslichen Pflege.
💜 Wenn mehrere Personen pflegen, kann der Pflegebedürftige selbst entscheiden, wie das Pflegegeld aufgeteilt wird.
🩺 Voraussetzung für den Erhalt des Pflegegeldes ist, dass die Pflege zu Hause sichergestellt ist.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 müssen außerdem die vorgeschriebenen Beratungseinsätze regelmäßig durchgeführt werden, damit das Pflegegeld weitergezahlt wird.
💬 Wusstet ihr, dass das Pflegegeld rechtlich dem Pflegebedürftigen gehört? 👇
Die Pflegeeule GmbH
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