01/01/2023
Hallo,
Ich bin seit 2020 Selbstständig als Alltagshelfer/Haushaltshilfe.
Ich habe mir als Ziel gesetzt das ich bis Ende diesen Jahres meine Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b 45a/b &53b (alt 53c) SGB XI abschließe. Das Zertifikat habe ich am 01.12.2022 erhalten. Jetzt wollte ich einen Ambulanten Betreuungsdienst gründen sprich direkt mit den Krankenkassen und Pflegekassen abrechnen. Nun stellt sich allerdings die nächste Herausforderung um dieses Ziel zu erreichen. Ich brauche eine Annerkennung, die ich aber nur bekomme wenn ich Laut Landesamt für Soziales, Jugend und Familien eine Zulassung als Juristische Person habe. Um eine Juristische Person zu werden benötige ich eine Fachkraft (Krankenschwester/Krankenpfleger, Altenpfleger/in) oder einen Pflegedienst der mit mir eine Kooperation eingeht.
Dies bedeutet das wenn ich Mitarbeiter einstelle die Fachkraft die Weiterbildung/Fortbildung führt oder Überwacht und diese am Ende Bestätigt bzw unterzeichnet. Außerdem wenn fragen anstehen zum Thema Betreuuung das man vielleicht einen Ansprechpartner hat der mit Rat und Tat zur Seite steht. Es soll keine Konkurrenz geben untereinander. Sondern ein Miteinander. Es geht als erstes darum das Ältere Menschen zuhause in Ihren 4 Wänden belieben dürfen und Unterstützung bekommen in Ihrem Leben. Solche Anlaufstellen die diesen Service anbieten gibt es leider viel zu wenig oder Pflegedienste können das nicht alleine bewerkstelligen. Deshalb möchte ich den Services anbieten.
Und um dies zu ermöglichen brauche ich eine Fachkraft aus dem Bereich der Examinierten Altenpfleger/in, Krankenpfleger/ Krankenschwester oder einen Pflegedienst. Details kann man dann gerne in einem Persönlichen Gespräch erörtern.
Ich bitte um eure Unterstützung. Es wird kein Kapital benötigt oder es muss keine Bürgschaft übernommen werden. Also es hat nichts mit Finanziellen Dingen zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Tatjana Rosenkranz
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