31/08/2026
Pflegegeld: Wissen Sie, wie viel Ihnen zusteht? 🧡
Wer einen Angehörigen zu Hause versorgt, sollte die Leistungen der Pflegeversicherung kennen. Denn ab Pflegegrad 2 kann monatliches Pflegegeld gezahlt werden, wenn die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird.
Für 2026 gelten folgende monatliche Beträge: Pflegegrad 2: 347 € · Pflegegrad 3: 599 € · Pflegegrad 4: 800 € · Pflegegrad 5: 990 €. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld.
Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Sie kann grundsätzlich frei darüber verfügen und es beispielsweise zur Unterstützung der häuslichen Versorgung einsetzen. Pflegegeld lässt sich außerdem mit ambulanten Pflegesachleistungen kombinieren - dann wird es entsprechend anteilig berechnet.
Gerade Familien, die über eine Betreuung zu Hause nachdenken, sollten deshalb zuerst prüfen, welcher Pflegegrad vorliegt und welche Leistungen bereits genutzt werden. Denn Pflegegeld kann einen Teil der privaten finanziellen Belastung auffangen - ersetzt aber nicht automatisch sämtliche Kosten einer häuslichen Betreuung.
Bei BETREUUNGSWELT Trier, Schweich & bundesweit schauen wir gemeinsam mit Ihnen darauf, welche Betreuung benötigt wird und welche vorhandenen Leistungen bei der Planung berücksichtigt werden können.
Unser Tipp: Pflegegrad und Leistungsansprüche prüfen - kein Geld verschenken. 🧡
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