28/11/2023
Retaxationen bearbeiten ist so ziemlich der unbeliebteste Job eines Apothekers. Retaxation bedeutet, dass die Krankenkasse nachträglich die Rezepte nicht bezahlt, weil irgendetwas nicht exakt nach Vertrag bearbeitet wurde. Das kann die fehlende Dosierungsangabe, der fehlende Vorname des Arztes oder die Abgabe der falschen Firma sein (die mit der Kasse keinen Vertrag hat). Der Apotheker bekommt dann entweder einen großen Teil oder den kompletten Preis des Medikaments nicht erstattet (bleibt also auf den Kosten für den Einkauf sitzen, obwohl der Patient versorgt wurde.)
Heute habe ich mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und unserem Apothekerverband telefoniert, weil mein Einspruch zu einer Retaxation leider nicht anerkannt wurde. Es geht darin um sechs Rezepte für Trinknahrung, die wir an schwer kranke Patienten geliefert hatten. Die AOK RLP hat unsere Rechnung im Nachhinein um 83€ gekürzt da wir den Preis falsch berechnet hätten.
Den Preis, den wir berechnet haben war anhand des Vertrages festgesetzt auf:
Einkaufspreis MINUS 15% (zzgl. MWSt).
Die Rückfrage bei der Kasse und beim Verband, warum denn trotzdem retaxiert wurde war sehr ernüchternd. Der Einkaufspreis, den die kranke Kasse zugrunde legt ist nicht etwa der aktuelle, sondern der Preis von 2016!
Unserer Apotheke bleiben jetzt genau zwei Möglichkeiten:
1. Weiterhin nach diesem Vertrag liefern, und die Verluste irgendwie mit anderen Gewinnen gegenrechnen (das Honorar der Apotheken ist auf dem Niveau von 2004, die Kosten sind in der gleichen Zeit aber massiv gestiegen)
2. Die Belieferung von Trinknahrung für die AOK RLP einstellen, was bedeuten würde, dass schwer kranke Patienten, die das Pech haben bei dieser Kasse versichert zu sein, einen anderen Lieferanten suchen müssten.
Wie würden Sie entscheiden?