13/05/2026
Wenn Sie eine Rehabilitation beantragen, haben Sie im Rahmen des sogenannten Wunsch- und Wahlrechts die Möglichkeit, Ihre bevorzugte Reha-Einrichtung im Antrag zu benennen. Im Antragsformular können bis zu drei Wunscheinrichtungen eingetragen werden. Dies gilt für stationäre, ganztägig ambulante sowie ambulante Leistungen gleichermaßen. Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihre Wünsche im Rahmen des Antragsverfahrens.
Voraussetzung ist, dass die Reha-Einrichtung vertraglich zugelassen ist. Ferner muss die Einrichtung auf Ihr Krankheitsbild spezialisiert und in angemessener Zeit erreichbar sein sowie über freie Kapazitäten verfügen. Ihre persönliche Lebens- und Familiensituation (unter anderem auch die Möglichkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson) wird hierbei auch berücksichtigt.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Vorstellungen einzubringen. So unterstützen Sie den Kostenträger dabei, eine Einrichtung zu finden, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht und für den Erfolg Ihrer Reha berücksichtigt wird!
Einen Überblick über mögliche Rehabilitationskliniken können Sie sich hier verschaffen: wwww.meine-rehabilitation.de