24/04/2026
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet auch Hebammenexistenzen und geburtshilfliche Versorgung!
Der jüngst vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedeutet weitere Einschnitte und gefährdet Hebammenexistenzen und damit die geburtshilfliche Versorgung in Deutschland.
Demnach soll für die Klinik das Pflegebudget gedeckelt und künftige Vergütungssteigerungen bei freiberuflichen Hebammen ab 2028 an die Grundlohnrate gekoppelt werden. In den Jahren 2027 bis 2029 sollen sie sogar um einen weiteren Prozentpunkt darunter begrenzt sein.
Annika Wanierke, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands:
„Eine Honorarentwicklung auf dieser defizitären Basis gesetzlich einzufrieren, wird für viele Kolleginnen das endgültige Berufs-Aus bedeuten.
Wenn nun auch noch über das Pflegebudget in den Kliniken empfindliche Einschnitte in der Vergütung und Personalstärke der Hebammen vorgenommen werden, gefährdet dies nicht nur Existenzen, sondern stellt zudem die gesamte geburtshilfliche Versorgung und präventive Arbeit in der Geburtshilfe in Frage.“
Aus DHV-Sicht straft der Entwurf Leistungserbringer*innen pauschal ab, belastet vulnerable Gruppen überproportional und lässt Vorschläge zur Prävention völlig unberücksichtigt.
Für den DHV ist dies absolut nicht nachvollziehbar!
Wir appellieren an die Politik: Hebammen sind keine Kosteneintreiber! Verlieren Sie die Begleitung der Frauen und Familien nicht aus dem Blick! Beitragssatzstabilität darf nicht auf dem Rücken derjenigen ausgetragen werden, die den Start ins Leben sichern.
Unsere vollständige Stellungnahme sowie die aktuelle Pressemitteilung findet ihr hier:
Stellungnahme: https://tinyurl.com/ts2dwb92
Pressemitteilung: https://tinyurl.com/mrvh5ywy
Foto: Landesfrauenrat Thüringen/Foto Paul-Philipp Braun